05.04.2025 Union und SPD wollen alle Gewerbetreibende zwingen Verträge mit Visa und Co. abzuschließen
Digitale Zahlungsverfahren, die Union und SPD den Gewerbetreibenden aufzwingen wollen, beruhen darauf, dass Bankguthaben mithilfe von Zahlungsdienstleistern wie „Visa“ und „Mastercard“ übertragen werden. Bankguthaben lauten zwar auf Euro, sind aber keine Euro, sondern rechtlich Schulden der Bank gegenüber dem Kontoinhaber. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Im Gegensatz zu den Plänen der Koalitionäre für digitales Bezahlen mit Bankschulden gibt es keine Verpflichtung für Geschäfte und Ämter, das gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen und soll es nach ihrem Willen auch nicht geben. Für Geschäfte genügt es, per Aushang oder ähnliches deutlich zu verkünden, dass man kein Bargeld annimmt.
Ämter dürfen sich aufgrund eines Recht-schaffenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Kosteneinsparung um die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels drücken.
Im Zuge der geplanten Einführung des digitalen Euro soll es nach derzeitigen Plänen eine Annahmepflicht nur für diesen geben, nicht jedoch für Bargeld. Dem Vernehmen nach widersetzt sich insbesondere die Bundesregierung einer Bargeldannahmepflicht.
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