„Freigegeben – nicht vom Parlament, sondern von der Regierung“
„Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung“, heißt es in einem Schreiben von Staatssekretär Wolf Reuter an den Haushaltsausschuss des Bundestags. „Trotz der Höhe der überplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren aus zwingenden Gründen geboten“, heißt es.