Wenn Gerichte Begründungen von Pharmakonzernen folgen
Eine Frau hatte wenige Tage nach ihrer ersten BioNTech-Gentherapie an starken Kopfschmerzen und zunehmendem Schwindel gelitten. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Dosis noch verstärkt. Bis heute leide sie unter Gangunsicherheit und Fallneigung, was zu erheblichen Beeinträchtigungen führe. Die Klägerin verlangte von BioNTech 100.000 Euro Schmerzensgeld.