Grund: „Volksgesundheit“
Den eImpfpass gibt es schon länger und er war Teil der „Elektronischen Gesundheitsakte“. Von ELGA kann man sich abmelden, aber nicht vom eImpfpass. Man konnte allerdings einer Eintragung gemäß DSGVO widersprechen. Das galt bis zum 29.09.2024, als der Impfpass noch Teil von ELGA war.