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Mehrere Widersprüche bei „Nord Stream 2“-Sprengung

Seit wenigen Monaten gehen die Ermittler davon aus, dass eine kleine zivile Gruppe von ukrainischen Tauchern dafür verantwortlich sein soll. Der Ex-Geheimdienstler Roman Tscherwinsky soll die Aktion angeleitet und geplant haben. Mit einem 15 Meter langen Segelschiff – genannt „Andromeda“ – soll die Mannschaft auf hoher See die Sprengsätze in die Tiefe manövriert haben.

Die Mär von der „Terror-Segeljacht“ geht weiter

Im Fall der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor fast zwei Jahren gibt es laut Medienberichten nun einen Haftbefehl. Diesen habe der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt, berichteten „Die Zeit“, ARD und die „Süddeutsche Zeitung“. Der Europäische Haftbefehl wurde demnach bereits im Juni beantragt, bislang gelang es polnischen Behörden jedoch nicht, den Mann festzunehmen.

Bei circa 80 Prozent der Bürger hat die Regierung dabei doch leichtes Spiel

In ihrer Antwort auf einen Fragenkatalog der AfD zu den sogenannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Tätern, die für den größten Terroranschlag auf die deutsche Infrastruktur verantwortlich sind, gibt die Bundesregierung vor, auch nach 22 Monaten „Ermittlungen“ noch so gut wie nichts darüber zu wissen, nicht einmal, was man „aus deutschen Ermittlerkreisen“ in jeder Zeitung lesen konnte.

Eine im Grunde einfach zu beantwortende Frage

Anderthalb Jahre sind seit dem Terroranschlag auf die zivile Energie-Infrastruktur Nord Stream vergangen. Schweden und Dänemark haben ihre Ermittlungen mittlerweile ergebnislos eingestellt. Ähnlich zeigt sich die Situation in Deutschland. Der weisungsgebundene Generalbundesanwalt hat bisher keinerlei Ergebnisse präsentieren können oder dürfen. Anfragen an die Bundesregierung bleiben mit Verweis auf „Staatswohl“ unbeantwortet.

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