Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung ist doch keine Vergewaltigung
Nur wenige Monate nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016 hat der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung trat am 10.11 2016 in Kraft. Seitdem gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Galen vertritt Opfer von Sexualstraftaten und erklärt, was sich genau geändert hat: