Ein (geplanter) Rechts-/Systembruch nach dem anderen
Das Justizministerium plant eine Reform der Bundesrechtsanwaltsanordnung. Im Mittelpunkt der Änderung steht der Paragraph 73a des Gesetzes. Die Ampelregierung will damit sogenannte Sammelanderkonten stärker unter die Lupe nehmen. Sammelanderkonten haben für Anwälte in ihrer beruflichen Praxis große Relevanz. Diese Konten dienen der treuhänderischen Verwaltung von Mandantengeldern.