Eine verfassungsrechtliche Enttäuschung
„Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bundesnotbremse ist eine verfassungsrechtliche Enttäuschung und kann unmöglich aus juristischer Sicht das letzte Wort sein.“ […] Obwohl niemand bis heute genau und sicher weiß, ob und wie hoch die sogenannte Infektionsgefahr (genauer: Das Positivtestrisiko) in Schulen, in Schwimmbädern, beim Arbeiten, beim Demonstrieren gegen die Regierung etc. ist, können …