Klage gegen Gentherapie-Pflicht an BVG weitergeleitet
Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat das Betretungs- und Betätigungsverbot für eine ungeimpfte nicht gentherapierte Pflegehelferin am Dienstag vorerst ausgesetzt. Dieses wurde der Frau 2022 durch den Landkreis Osnabrück im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen.