Das wird der Bundeszensurministerin aber gar nicht gefallen
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschied bereits am 18.10.2024 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass das BMI die Frage beantworten müsse, welche Journalisten das Ministerium im Jahr 2022 per Anwalt zu einer sogenannten Unterlassung aufgefordert hatte.