„Spitzenglättung“ heißt jetzt „Dimmen“

16.06.2023 Bundesnetzagentur startet zweite Konsultation zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz
 
Die Bundesnetzagentur hat heute mit einem überarbeiteten Entwurf konkrete Regelungen vorgestellt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können.
 
„Wir treffen mit konkreten Regelungen Vorsorge, dass Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen zukünftig zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben. Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben. Sie sind nur als ultima ratio zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist. Verbraucher werden das meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz zügig ausgebaut werden. Darauf werden wir achten.“

 

Momentan wird ein völlig unausgegorenes Gesetz durch alle Instanzen gepeitscht. Nach Verabschiedung wird sich die Abrissbirnentruppe in Berlin zurücklehnen und zu allen Beteiligten „Jetzt macht mal!“ sagen. Die Bundesnetzagentur, die nach eigenen Angaben „den Ausbau der Netze als Dreh- und Angelpunkt sieht“ und „diesen Ausbau begleitet“, schiebt die Verantwortung der Netzwerksicherheit auf die Netzbetreiber.
 
Und was diese Truppe unter „Basisstrom“ versteht, müsste auch mal geklärt werden.

 

Um die Freiheitsgrade der Verbraucher zu erhöhen, sollen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Vorschlägen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug reduzieren. In diesem technologieoffenen Ansatz kann die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mit Hilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden. Vom Netzbetreiber wird dann nicht mehr die einzelne Anlage gedimmt. Eine Wallbox darf also zum Beispiel im Falle einer Netzbetreibersteuerung mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage bezogen wird. Lediglich der zulässige Strombezug aus dem Verteilernetz darf nicht überschritten werden.

 

Das wird die Verwaltung und damit auch die Kosten bei den Netzbetreibern erhöhen, befürchte ich.

 

Die Bundesnetzagentur erhöht die Transparenz.

 

🤣 Das glauben die wahrscheinlich wirklich. Aber seit wann haben denn Regulierungen jemals die Transparenz erhöht?

 

Netzbetreiber sollen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. So ist auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber sein Netz aufrüsten muss.

 

Das muss man sich mal vorstellen: Wir haben seit Jahrzehnten eine perfekt funktionierende Stromversorgung und Dank Demolition-Man und seinen Energieflüsterern müssen wir uns künftig über Überlastungsprobleme in Netzbereichen informieren. Unfassbar!

 

In der Konsultation wurde vorgetragen, die verpflichtenden Elemente durch einen Einstieg in ein Anreizsystem zu ergänzen. Über variable Netzentgelte könnten die Stromnetze entlastet werden, indem sie Verbraucher anreizen, ihren Verbrauch freiwillig in Zeiten geringerer Stromnachfrage zu verschieben.

 

Und da ist sie wieder: die politisch erzwungene „Freiwilligkeit“. Die gibt es nur in sozialistischen Ländern.

 

Die Bundesnetzagentur legt deshalb nun zukunftsgerichtet erstmals Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt vor, die sicherstellen, dass Verbrauchsverschiebungen belohnt werden können, gleichzeitig Kunden ohne verschiebbare Verbräuche nicht benachteiligt werden.

 

Prima! Wir sollen uns also darüber informieren, ob es Probleme in Netzbereichen gibt oder nicht, günstiger Strom steht uns – wenn überhauot – nur noch temporär zur Verfügung und dann wird „festgelegt“, dass die Verbrauchsverschiebungen belohnt werden „können“.

 

Nach dem Plan der Bundesnetzagentur muss der Netzbetreiber dem Verbraucher ein zeitvariables Netzentgelt in Verbindung mit dem pauschalen Rabatt optional anbieten. Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt und gelten für das gesamte Netzgebiet.

 

Da werden die Menschen dann wahrscheinlich alles, was möglich ist, auf ein günstiges Zeitfenster verschieben: Elektrogeräte aufladen, backen, waschen, bügeln, duschen, Haare waschen und fönen, staubsaugen und so weiter und so fort. Wohl dem, der permanent im Home-Office arbeiten kann. Ob das dann funktioniert (Stichwort: Angebot und Nachfrage) sei mal dahingestellt – außer, das „günstige“ Zeitfenster wird von 22:00 h bis 06:00 h festgelegt.

 

Die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors reduziert die CO₂-Emissionen erheblich. Deshalb begrüßt die Bundesnetzagentur den intensiven Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen ausdrücklich.

 

Aktuell tobt immer noch ein Kampf zwischen denen, die behaupten, man könne durch den ganzen Elektrokrempel CO₂-neutral werden, und denen, die sagen, das ginge schon alleine wegen der Herstellungsemissionen nicht. Davon abgesehen: LNG-Gas aus den USA oder Kohle aus Südamerika und Südafrika mit Schweröl-Tankern durch die Meere schippern zu lassen sowie Atomstrom aus Nachbarländern zu importieren und sich dann hier als Klima-Helden feiern zu lassen, ist nur eins: abgrundtief verlogen.

 

Demnach darf der Netzbetreiber den Anschluss von neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos oder Wärmepumpen zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.

 

Bei E-Autos muss der Netzbetreiber das unter Garantie auch nicht tun. Denn a) ist von den Grünen gar nicht geplant, alle Verbrenner durch E-Autos zu ersetzen, b) werden die Dinger in Masse gar nicht gebaut werden können (Stichworte: seltene Erden) und c) wer auch nur halbwegs bei Verstand ist, wird auf einen Politikwechsel hoffen und seinen Verbrenner behalten. Polen zieht aktuell schon gegen die EU zu Felde.
 
Oberdreist ist allerdings die Vorgabe ohne Rücksicht auf Verluste. Die Grünen machen sich momentan bestimmt jede Menge Freunde.

 

Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.

 

Der Netzbetreiber darf „dimmen“. Hach! Das klingt so kuschelig, so nach Kerzenschein und Romantik. Im Klartext heißt das Lastenabwurf. Oder:
 
„Sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen hätten eine höhere Leistung als die meisten der normalen Haushaltsgeräte, so Müller. Sie bräuchten zudem oftmals stärker gleichzeitig Strom. Darauf aber sei der größere Teil der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt. Falls eine akute Bedrohung oder Überlastung des Netzes drohe, könne ein Netzbetreiber den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen, sagte Müller: „Nur Dimmen.“ Es gehe nicht um vollständige Abschaltungen.
merkur.de/wirtschaft/netzbetreiber-sollen-bei-engpaessen-strom-drosseln-duerfen-zr-92345547.html
 
Wer ein E-Auto kauft oder gekauft hat, besitzt wahrscheinlich auch genug Geld, um zur Not seine Kiste zu einer anderen, teureren Zeit zu laden. Aber eine Wärmepumpe „dimmen“? Möglichst noch im Winter? Da kommt bestimmt Spaß und Freude auf.

 

Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen ohne wesentliche Komforteinbußen erfolgen müssen. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind zukünftig nicht mehr zulässig.

 

Für Elektroautos bedeutet das, die Ladenzeit dauert dann „deutlich“ länger. Aber was heißt das für Wärmepumpen? Fahren die dann nur mit halber Kraft?
 
Was zwingend notwendig erscheint, ist der Einbau eines Smart Meters. Und das „Dimmen“ soll wohl auf 15 Minuten begrenzt werden. Das dürfte der Idealfall sein. Aber wie heißt es im Volksmund so treffend: Grau ist alle Theorie.
 
„Damit der Stromverbrauch von z.B. einer abschaltbaren Wärmepumpe in Zukunft von uns reduziert werden könnte, wie es die neuen Pläne verlangen, muss die Wärmepumpe über ein intelligentes Messsystem verfügen. Das besteht aus einem separaten, digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway, das die Datenübertragung ermöglicht.“
Quelle: stadtwerke-solingen.de/blog/spitzenlastglaettung-strom-drosseln-abschaltbare-verbrauchseinrichtungen

 
Quelle: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20230616_14a.html
 

Fortsetzung folgt. Bestimmt!

 

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