Man soll die Hoffnung bekanntermaßen nie aufgeben

19.06.2023 WHO-Pandemievertrag: Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht
 
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BverfG) muss sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung auseinandersetzen. Es geht um eine noch stärkere Machtübertragung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf durch einen internationalen „Pandemievertrag“ (WHO CA+), der im Mai 2024 von den derzeit 194 Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden soll.
 
Wie viele andere Kritiker auf der ganzen Welt befürchten Menschenrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein-Balas, der ehemalige Thüringer Landeskriminalamtspräsident Uwe Kranz und die „Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ MWGFD, dass es in Wahrheit gar nicht um Gesundheitsschutz geht, sondern um die Machtausweitung und Kontrolle eines supranationalen Gremiums, das nicht demokratisch gewählt oder beaufsichtigt wird. Nach der Vorstellung von Grimmenstein-Balas und Kranz soll das Bundesverfassungsgericht nun dafür sorgen, dass es nicht so weit kommt.
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Dazu möge das BVerfG dem Gesetzgeber die „Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag (CA+) […] untersagen, falls die Verordnungen in den vorgesehenen Übereinkommen, die mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht kollidieren, nicht restlos bis zur 77. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung [im Mai 2024] ausgeräumt werden“. Sollten die Bedenken nicht geklärt werden, so der Antrag auf einstweilige Verfügung, solle das BVerfG verfügen, dass die Bundesrepublik Deutschland aus der WHO austreten müsse. Eine Reaktion aus Karlsruhe liegt noch nicht vor.

 
Quelle: epochtimes.de/politik/who-pandemievertrag-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-eingereicht-a4309178.html (Abo)
 

Ich gestehe, aufgrund einiger Urteile des BVerfG in der jüngsten Vergangenheit bin ich nicht sehr optimistisch, dass das Urteil zugunsten von uns Bürgern ergeht. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

 

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