Man soll die Hoffnung bekanntermaßen nie aufgeben

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BverfG) muss sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung auseinandersetzen. Es geht um eine noch stärkere Machtübertragung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf durch einen internationalen „Pandemievertrag“.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung