25.09.2026 Aufrüstung: Verträge zum schweren Nachteil Deutschlands
„Die deutsche Wirtschaft ist nicht mehr Herr im eigenen Haus – und ich frage mich, ob es die Bundesregierung ist“ – das sagte der ehemalige NDR-Redakteur Patrik Baab jüngst in einem Gespräch.
Die Knebelverträge, die in Sachen Rüstungsdeals nun zum Vorschein kommen, unterstreichen die Aussagen Baabs mit einem fetten Stift und die Frage schließt sich an: Ist der Verteidigungsminister noch Herr im eigenen Haus?
Wenn Ja: Wie können dann Verträge zu folgenden Vertragsbedingungen abgeschlossen werden?
ᐅ Die Vertragsbedingungen werden US-seitig vorgegeben und sind nicht verhandelbar.
ᐅ Die US-Regierung behält sich das Recht vor, im Falle von ungewöhnlichen und zwingenden Umständen, wenn es das nationale Interesse der USA verlangt, zu jedem Zeitpunkt die Leistungserbringung ganz oder zum Teil zu kündigen oder auszusetzen.
ᐅ Deutschland unterschrieb auch, dass man bei Vertragsstreitigkeiten keine Gerichte anrufen dürfe.
ᐅ Besonders brisant: die US-Regierung kann die Lieferung oder anschließende Wartung jederzeit stoppen.
Auch nach der Auslieferung der Maschinen sind die USA dauerhaft in den Betrieb der F-35-Flugzeuge eingebunden. Wartung und Ersatzteillieferung geht nur gemeinsam mit US-Stellen, dieses Logistikpaket ist vertraglich auf zunächst fünf Jahre begrenzt.
ᐅ Deutschland habe „keinen rechtlichen Anspruch auf eigenverantwortliche Durchführung“ von Unterstützungsleistungen, wie es in einem internen Rüstungsbericht des Verteidigungsministeriums heißt.
ᐅ Und: Für Kampfeinsätze zwingend nötig ist eine komplexe Cloud-Software – auf die die Bundeswehr nur eingeschränkt Zugriff hat.
So formuliert das „ZDFW zusammenfassend einige der Vertragsbestandteile.
Quelle: nachdenkseiten.de/?p=156693