Was für eine fiese Nummer!

23.08.2026 CRD VI: Warum dein Auslandskonto ab 2027 einen Wohnsitz außerhalb der EU braucht
 
Am 01.042026 ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das kaum jemand mitbekommen hat.
 
Es heißt Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 81, und es setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um, die den Zugang zu Banken außerhalb der EU grundlegend verändert.
 
Ab dem 11.01.2027 darf eine Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums keine Konten mehr für Menschen führen, die in der EU ansässig sind, es sei denn, sie unterhält eine zugelassene Zweigstelle in genau dem Land, in dem der Kunde gemeldet ist.
 
Das ist kein Verbot, das sich an Sie richtet. Es richtet sich an die Bank. Das Ergebnis ist für Sie jedoch dasselbe.
 
Artikel 21c knüpft an den Ort an, an dem der Kunde ansässig ist, nicht an seine Staatsangehörigkeit.
 
Ein Deutscher mit Wohnsitz in Paraguay fällt nicht darunter. Ein Brasilianer mit Wohnsitz in Berlin schon.
 
Die Bank schaut nicht in Ihren Pass, sondern auf Ihre steuerliche Ansässigkeit und Ihren Adressnachweis.
 
Es gibt einen Bestandsschutz. Verträge und Kundenbeziehungen, die vor dem 11.07.2026 begründet wurden, dürfen fortgeführt werden, solange sich nichts Wesentliches an ihnen ändert.
 
Und selbst der Bestandsschutz ist schwächer, als er klingt. Er schützt die Fortführung eines bestehenden Vertrages. Er verpflichtet aber keine Bank, Sie zu behalten. Eine Kündigung aus eigenem Entschluss bleibt der Bank jederzeit möglich.
 
Große Bankengruppen kommen durch. Wer ohnehin eine Tochtergesellschaft in der EU hat, kann seine deutschen Kunden dorthin führen. Für die Bank ist das eine Umbuchung. Für Sie ist es die entscheidende Veränderung:
 
Das Geld liegt danach bei einer Gesellschaft mit Sitz in der EU, unter europäischer Aufsicht und im europäischen Haftungs- und Abwicklungsregime.
 
Der Name an der Tür bleibt schweizerisch. Die Rechtsordnung, in der das Vermögen liegt, ist es nicht mehr.
 
Damit bleibt Ihnen als EU-Ansässigem am Ende die Wahl zwischen einer Bank, die Sie nicht mehr betreuen darf, und einer Bank, die Sie betreut, indem sie Ihr Geld in die EU holt.
 
Beides ist das Gegenteil dessen, wofür man ein Schweizer Konto eröffnet.
 
Wertpapierdepots sind nicht erfasst. Reine Wertpapierdienstleistungen fallen unter MiFID und bleiben von Artikel 21c unberührt. Wer ein Depot außerhalb der EU hält, hat es hier mit einer anderen Rechtslage zu tun, auch wenn viele Broker ihre Aufnahmekriterien aus eigenem Antrieb verschärfen.
 
Es ist keine Kapitalverkehrskontrolle im klassischen Sinn. Niemand hindert Sie daran, Geld zu überweisen. Die Regel setzt eine Stufe früher an:
 
Sie bestimmt, wer Ihr Geld überhaupt halten darf. Eine Kontrolle, die den Zugang beschränkt statt der Überweisung, braucht keinen Notstand und keine Ausnahmesituation.
 
Dazu gehört der Rest des Bildes:
 
die zentralen Kontenregister, der Zugriff der Behörden darauf, die europäischen Abwicklungsregeln, die im Krisenfall Einlagen oberhalb der Sicherungsgrenze heranziehen können, und die Vorarbeiten am digitalen Euro.
 
Jede dieser Maßnahmen lässt sich einzeln begründen. Zusammengenommen ergeben sie einen Rechtsraum, in dem Vermögen nicht nur sichtbar, sondern erreichbar ist.
 
Man muss niemandem eine Absicht unterstellen, um festzuhalten:
 
Wer sein Vermögen außerhalb dieses Rahmens halten will, hat ab Januar 2027 dafür einen Weg weniger.

 
Quelle: freedombanking.plus/de/wissen/crd-vi-auslandskonto
– gefunden bei Journalistenwatch.com
 

Das klingt im Großen und Ganzen nach „Na ja! Was soll’s! Betrifft mich doch nicht!“.
 
Stimmt! Oberflächlich betrachtet! Aber das wirkt sich auf Medien, Podcaster und Blogger aus, denen in Deutschland die Konten gesperrt wurden und die deshalb ins Ausland „geflüchtet“ sind – also alle Debanking-Opfer. Denen wird damit peu à peur der Geldhahn zugedreht.
 
Denn nur Geld, das in einer EU-regulierten Bank liegt, kann im Fall der Fälle durch Bail-ins, Sonderabgaben, Lastenausgleiche oder automatisierte Vermögensregister (inkl. Vorbereitungen für den Digitalen Euro) kontrolliert und eingefroren werden.*
 
Drecksladen!
 
##JustMy2Cent
 
Weitere Informationen findet Ihr bei Paul Brandenburg:
 
EU-Bankenrichtlinie CRD VI: Ab 2027 verlieren EU-Insassen den direkten Zugang zu Nicht-EU-Banken – was ändert sich und wie reagieren Finanzinstitute?

 
* Quelle: staatenlos.ch/investment/crd4-eu-bankenverbot-compliance-wohnsitz
 

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