20.04.2026 Deutsches Bundesbauministerium: Gemeinden können „Schrottimmobilien“ enteignen
Wie kürzlich berichtet hat Bundesbauministerin Verena Hubertz am 02.04.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ vorgelegt. Kommunen soll damit das Recht eingeräumt werden, Immobilien aufzukaufen, anstatt sie in die Hände von „Verfassungsfeinden“ fallen zu lassen.
Dieser Begriff wird meist für Mitglieder der größten Oppositionspartei, der AfD, und andere Vertreter des „rechten“ Spektrums verwendet – mehr zu diesem Teil des Gesetzes in diesem TkP-Bericht.
Ein weiteres Kernstück betrifft die Ermächtigung für Gemeinden künftig leichter gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ vorgehen können. Bis hin zur Enteignung.
Was als Kampf gegen Verfall und Wohnraummangel verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als massiver Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht.
Schon im März hatte Bauministerin Hubertz angekündigt, Kommunen das „scharfe Schwert“ der Enteignung in die Hand zu geben, wenn Eigentümer „Wohnraum bewusst verfallen lassen“. Nun liegt der Entwurf vor. Nun liegt der Entwurf vor.
Er erweitert die Vorkaufsrechte der Gemeinden (§ 24 BauGB) auf Grundstücke, bei denen „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld“ vorliegen – etwa durch baulichen Zustand oder Nutzung „entgegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“.
Die Definition knüpft an § 177 BauGB an: Missstände oder Mängel, die durch Abnutzung, Alterung, Witterung oder Vandalismus entstehen.
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