24.08.2026 Ärzte und Apotheker kritisieren neues Nachrichtendienstgesetz
In Zukunft sollen Nachrichtendienste bei besonderen Bedrohungen selbst aktiv werden können – und zum Beispiel Wohnungen beziehungsweise Geschäftsräume betreten dürfen, um Spähsoftware zu installieren.
Vor allem der Bundesnachrichtendienst, für den die Überwachung von Menschen in Deutschland bisher weitgehend tabu ist, soll in Zukunft in bestimmten Fällen auch im Inland arbeiten können.
Besonders kritisch sehen Apotheker- und Ärzteschaft zwei Vorschriften: § 22, der den „Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen“ regelt, und § 32 über den „Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern“.
§ 22 besagt, dass der BND unter anderem Informationen aus vertraulichen Beziehungen von Seelsorgern (Geistlichen), Anwälten, Journalisten und Bundestagsabgeordneten nicht gezielt beschaffen darf. Der Schutz gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Berufsgruppen, also zum Beispiel für Angestellte in Kanzleien.
Ausnahmen gelten nur, wenn Mitglieder dieser Berufsgruppen etwa selbst eine Bedrohung sein könnten oder wenn mithilfe einer Überwachung eine „erhebliche Gefahr“ abgewendet werden könnte.
Ärzte, Psychotherapeuten oder andere Heilberufe werden in diesem Paragrafen hingegen gar nicht genannt.
Ähnlich ist es bei § 32. Dieser bezieht sich auf die Befugnisse des „Bundesamts für Verfassungsschutz“. Der Paragraf regelt, wie stark verschiedene Berufsgruppen gegen Maßnahmen des Verfassungsschutzes geschützt sind.
Er unterscheidet dabei zwischen Berufsgruppen mit absolutem und mit relativem Schutz. Rechtsanwälte zum Beispiel sollen grundsätzlich vor Überwachung geschützt sein, wenn dadurch Informationen bekannt werden könnten, über die sie das Zeugnis verweigern dürfen.
Für andere Berufsgeheimnisträger – darunter Ärzte, Psychotherapeutinnen und Apotheker – gilt dagegen nur ein relativer Schutz: Eine Überwachung wäre aber möglich, wenn sie zum Beispiel zur Aufklärung einer zumindest erheblich beobachtungsbedürftigen Bedrohung erforderlich ist und nicht erkennbar außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg steht.
Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ argumentiert, mit dem neuen Gesetz könnten vertrauliche Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen aufgezeichnet oder Praxis- und Geschäftsräume heimlich betreten werden, etwa um Abhörgeräte zu installieren.
Auch die Bundesärztekammer hält die unterschiedliche Behandlung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf der einen und Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeuten auf der anderen Seite für nicht gerechtfertigt. Dafür gebe es keinen sachlichen Grund, schreibt sie und warnt vor Folgen für die medizinische Versorgung.
Denn Patientinnen und Patienten würden sich nur dann vollständig öffnen, wenn sie sicher sein könnten, dass Angaben über ihre Krankheit und andere höchst persönliche Informationen nicht an Dritte gelangen.
Die Bundesregierung kann die Kritik am Gesetzentwurf hingegen nicht nachvollziehen.
Quelle: apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/kritik-an-nachrichtendienstgesetz-sind-patientendaten-in-gefahr-1572451.html
– gefunden über Journalistenwatch.de
Natürlich können das diese empathielosen Narzissten nicht. Sonst wären sie nicht da, wo sie sind.
Davon abgesehen: Wenn Politiker Blut geleckt haben, werden Befugnisse auch gerne ausgeweitet. Machtrausch ist grenzenlos.
#JustMy2Cent