Von der Justiz hat der Bürger auch keine Hilfe zu erwarten
Pflegeeinrichtungen durften im Corona-Jahr 2022 ungeimpfte nicht gentherapierte Beschäftigte ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 19.06.2024 in Erfurt in einem Fall, der sich um die Zeit vom 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dreht.