Der (willkommene) Sylter Sturm im Wasserglas
In einem ähnlichen Sachverhalt, wie auf Sylt, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg entschieden, dass es nicht strafbar sei „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen. Weder wurde hierdurch zum Hass aufgestachelt noch zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, so die Staatsanwaltschaft.