24.08.2026 Regierung im Blindflug: Versorgungssicherheit beim Kohleausstieg nicht nachgewiesen
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz nennt den 15.08.2026 ausdrücklich als Prüftermin. Dabei muss der Bund unter anderem Versorgungssicherheit, Strompreise und die Auswirkungen weiterer Stilllegungen in einem Prüfbericht bewerten.
Außerdem soll geprüft werden, ob die drei RWE-Blöcke nach März 2030 in eine Reserve überführt werden müssen. Gerade diese Prüfung sollte klären, ob der vorgezogene Ausstieg technisch verantwortbar bleibt.
Doch genau diese Entscheidung verschiebt die Bundesregierung nun. Das Wirtschaftsministerium will zunächst die Ergebnisse der neuen Kapazitätsausschreibungen abwarten.
Die zweite Runde endet erst Ende Dezember, während Zuschläge bis Februar 2027 vorgesehen sind.
Damit steht der politische Abschalttermin längst fest, während die Regierung die dafür notwendige Absicherung noch immer nicht abschließend bewerten kann.
Besonders schwer wiegt die lange Verzögerung bei den Ersatzkapazitäten.
Bereits 2022 war beim vorgezogenen Kohleausstieg klar, dass neue steuerbare Kraftwerke Dunkelflauten absichern sollen. Dennoch dauerte es fast vier Jahre, bis der Bund mit dem „StromVKG“ die Grundlage für erste große Ausschreibungen schuf.
Die entscheidenden Ersatzkapazitäten werden deshalb erst jetzt beschafft.
In der Energiewirtschaft fällt deshalb inzwischen der Begriff „Blindflug“.
Quelle: blackout-news.de/energie/regierung-im-blindflug-versorgungssicherheit-beim-kohleausstieg-nicht-nachgewiesen