Bürokratieabbau
Wir wollen Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere den Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben schaffen. Wir werden ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen, welches die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlastet, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Überflüssige Bürokratie werden wir abbauen.
Die ressortübergreifende „One-in-one-out“-Regelung setzen wir konsequent fort. Die Bundesregierung wird ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickeln, das eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht (Praxischeck).
Wir werden bei der Umsetzung von EU-Recht dafür Sorge tragen, dass sie effektiv, bürokratiearm und im Sinne des einheitlichen Europäischen Binnenmarktes erfolgt.
Wir werden das „Once-only“-Prinzip schnellstmöglich einführen.
Das bereits beschlossene Unternehmens-Basisdatenregister soll schnell umgesetzt und dessen Finanzierung gesichert werden.
Wir werden prüfen, inwiefern wir den Aufwand für und durch die rein elektronische Aufbewahrung von Belegen und Geschäftsunterlagen verringern können. Unnötige Erfordernisse bei A1 Bescheinigungen bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung müssen rasch abgeschafft werden, indem ein europäisches elektronisches Echtzeitregister eingeführt wird.
Quelle: Koalitionsvertrag SPD/Grüne/FDP (spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)
23.01.2024 INSM-Studie: Stellenmehrung (2017-2024): +41.805 Beamte für die Bundesverwaltung
Über den Bundeshaushalt beschließt der Haushaltsgesetzgeber ebenso über den Personalhaushalt. Der Bundeshaushalt 2024 veranschlagt 298.074 Gesamt-Stellen, aufgeteilt in 194.034 Planstellen und 104.040 Stellen. Im Vergleich zu 2017 bedeutet das eine absolute Stellenmehrung von 41.005 Gesamt-Stellen. Relativ betrachtet entspricht dies einer gesamten Stellenmehrung von 16%.
Die gesamte Stellenmehrung ist dabei bei den Planstellen zu verorten, wohingegen die Stellen leicht zurückgegangen sind. Mit einem Plus von 41.805 Planstellen liegt bei den Beamten eine Stellenmehrung von 27,5% vor. Die Stellen konnten um 0,76% vermindert werden.
Die nur 15, bzw. seit Amtsantritt der Ampel-Regierung 16 Ministerien, nehmen mit einem Anteil von fast 10% der gesamten Stellen (Beamte und Angestellte) eine zentrale Position im Bundeshaushalt ein. Ebenso verantworten sie als oberste Bundesbehörden die meisten Einzelpläne als führende Behörden. Im Zeitraum von 2017 bis 2024 ist ein Plus (Beamte und Angestellte) von 5.247 zusätzlichen Stellen zu verzeichnen. Die Stellenmehrung verteilt sich ähnlich zum gesamten Bundeshaushalt fast ausschließlich auf die Planstellen. Diese verzeichnen einen Zuwachs von 4.963 Beamten. Die Position der Angestellten-Stellen ist demzufolge nur um 284 gewachsen.
Die IST-Personalkosten haben sich um Zeitraum von 2017 bis 2022 um 5,96 Mrd. @ erhöht. Dies entspricht einer Personalkostenmehrung von 18,7%. Die SOLL-Personalkosten als Planung für 2023 haben sich im Vergleich zu den SOLL-Kosten 2017 um 30,3% erhöht, für 2024 um 35,2%.
Die vorliegende Studie zeigt übersichtlich und transparent die Stellenentwicklung und die damit einhergehende Personalkostenentwicklung der Bundesverwaltung auf. Es wird deutlich, dass die Stellenmehrung fast ausschließlich auf die Stellenentwicklung der Beamten zurückzuführen ist. Einhergehend damit steigen die Personalkosten immer weiter an, besonders in den Ministerien.
Quelle: insm.de/insm/kampagne/buerokratieabbau/studie-stellenmehrung
– gefunden bei Apollo-News.net