Man kann’s ja nochmal probieren

19.04.2026 Bundestag schafft rechtliche Grundlage für E-Autoprämie
 
Rückwirkend zum Jahresbeginn sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die E-Autoförderung der Bundesregierung beantragen können – voraussichtlich ab Mai.
 
Dafür hat der Bundestag am 17.04.2026 mit dem „Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität“ die rechtliche Grundlage beschlossen. Je nach Automodell und Einkommen kann die Prämie 1.500 € bis 6.000 € betragen.
 
Bundesumweltminister Carsten Schneider hatte die Prämie für Privathaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 80.000 € im Januar vorgestellt.
 
Autos mit rein elektrischem Antrieb können nach Ministeriumsangaben mit mindestens 3.000 € gefördert werden.
 
Für den Kauf von Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit sogenanntem Range-Extendern, bei denen ein kleiner Verbrenner-Motor die Batterie aufladen kann, soll es 1.500 € Basis-Förderung geben.
 
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