Grundgesetz vs. EU-Richtlinie?

Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden nur die Artikel 1 – 19 des Grundgesetzes aufgeführt.

Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist

 
Neue EU-Richtlinie

Diese Richtlinie enthält eine Reihe schwerer Verbrechen wie Angriffe auf das Leben einer Person als vorsätzliche Handlungen, die als terroristische Straftaten qualifiziert werden können, wenn und soweit ein bestimmtes terroristisches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder unrechtmäßig eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen oder die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Bedrohung, solche vorsätzlichen Handlungen zu begehen, sollte auch als terroristische Straftat angesehen werden, wenn sie auf der Grundlage objektiver Umstände festgestellt wird, die mit einem solchen terroristischen Ziel begangen wurden. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen, die zum Beispiel eine Regierung unter Druck setzen, ohne jedoch die Tatbestände der umfassenden Liste der schweren Verbrechen zu erfüllen, nicht als terroristische Straftaten im Sinne dieser Richtlinie.

 
Möge sich jeder seine eigene Meinung bilden.

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