Eine verfassungsrechtliche Enttäuschung

„Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bundesnotbremse ist eine verfassungsrechtliche Enttäuschung und kann unmöglich aus juristischer Sicht das letzte Wort sein.“
[…]
Obwohl niemand bis heute genau und sicher weiß, ob und wie hoch die sogenannte Infektionsgefahr (genauer: Das Positivtestrisiko) in Schulen, in Schwimmbädern, beim Arbeiten, beim Demonstrieren gegen die Regierung etc. ist, können nunmehr Grundrechte flächendeckend massiv und in ihrem Kern eingeschränkt werden.“
[…]
Nicht etwa der Staat – wie bislang in rechtsstaatlichen Demokratien üblich – müsse das „Ob“ und den Umfang einer konkreten Gefahr beweisen. Nun müsse der Bürger seine Ungefährlichkeit beweisen „und zwar unter den Voraussetzungen, die der Staat diktiere“.

 
(Dr. Uwe Lipinski – Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

 

Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/das-kann-unmoeglich-das-letzte-wort-sein-anwalt-kritisiert-bundesverfassungsgericht-a3649505.html

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