Gefaeserte Demokraten*

20.04.2024 Kampf gegen Hass-Postings: Hessen will flächendeckende Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen
 
Die hessische Landesregierung will eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die den Kampf gegen „Internetkriminalität“ ausweitet – mit massiver Vorratsdatenspeicherung. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, IP-Adressen aller Nutzer ohne jeden Anlass für einen Monat zu speichern – für den Fall, dass es Ermittlungen geben sollte.
 
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht eigentlich untersagt, vom Europäischen Gerichtshof streng reglementiert. Vorratsdatenspeicherung könnte zu massiven Ermittlungswellen gegen sogenannte „Hass-Postings“ führen, da die vermeintlichen Täter durch die Speicherung der IP-Adresse in vielen Fällen erstmals ermittelbar werden würden.
 
Angesichts der ohnehin geplanten Ausweitung dieses Kampfes u.a. durch eine neue Abteilung beim Bundeskriminalamt würde das dieser Agenda insofern wohl in die Karten spielen.

 
Quelle: apollo-news.net/kampf-gegen-hass-postings-hessen-will-flaechendeckende-vorratsdatenspeicherung-von-ip-adressen
 

22.02.2024 Die neue Megabehörde, die jetzt „Hass im Netz“ jagen soll
 
Beim Bundeskriminalamt (BKA) soll eine neue Meldestelle insbesondere zur Verfolgung von Hasskriminalität eingerichtet werden. Eine Meldestelle sollte bereits 2017 im Zusammenhang mit dem vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingerichtet werden. Doch das Projekt platzte.
 
Rund 7 Jahre später, unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Hintergrund ist das Inkrafttreten des „Digital Service Act“. Präzisiert werden sollen die Aufgaben und der Umfang der Meldestelle im Digitale-Dienste-Gesetz, das wohl im April verabschiedet werden soll. Im Digitale-Dienste-Gesetz wird der Digital Service Act in nationales Recht gegossen.
 
Die neue Meldestelle soll jedoch wesentlich mehr Fälle bearbeiten, als es noch 2017 geplant war. 450 Beamte sollen dann rund 720.000 übermittelte Vorgänge pro Jahr prüfen.
 
Plattformbetreiber sind hier künftig verpflichtet, bei „Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person … darstellt, begangen wurde”, die entsprechenden Behörden zu informieren, wie es in dem DSA heißt.
 
Das BKA nimmt dann eine strafrechtliche Erstbewertung vor und leitet die entsprechenden Vorfälle dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

 
Quelle: apollo-news.net/die-neue-megabehoerde-die-jetzt-hass-im-netz-jagen-soll
 

Ich haben schon vor langer Zeit beschlossen, solchen Gestalten keinen Einfluss auf meine Gefühlswelt zu gestatten. Von daher beschränke ich mich auf Verachtung – die aber aus tiefster Überzeugung.
 
#JustMy2Cent
 
*Den Ausdruck findet man nur, wenn man weiß, wo er geschrieben steht.

 

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