17.01.2026 „Das ist wehrhafte Demokratie”: Justizministerin für Wahlrechtsentzug bei Verurteilung wegen Volksverhetzung
Justizministerin Stefanie Hubig hat sich im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zum Wahlrechtsentzug bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung geäußert. Sie befürwortet diesen Schritt.
Auf die Frage der Zeitung, ob dieser Schritt wirklich sein müsse, antwortet sie:
„Auch das ist für mich wehrhafte Demokratie(!). Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht.”
Sie verweist darauf, dass der Entzug des Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option sei. Auch gelte der Entzug nur für fünf Jahre.
Auf die Frage der „NOZ“, ob das Gesetz nicht zu einem „Anti-Höcke-Gesetz, zu einem Anti-AfD-Gesetz” werde, verneint sie.
„Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird.”
Quelle: apollo-news.net/das-ist-wehrhafte-demokratie-justizministerin-fuer-wahlrechtsentzug-bei-verurteilung-wegen-volksverhetzung
Kommentar des Lesers Thomas Hechinger:
Das am 7. April 1933 erlassene Gesetz hieß nicht „Gesetz zur Entfernung von Juden aus dem Staatsdienst”, sondern „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”.
Euphemistische Gesetzesüberschriften gab es also schon immer. Nichts Neues unter der Sonne.