04.08.2023 Bundesregierung beschließt Meldepflicht für Erkältungskrankheit
Eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll am Freitag den Bundesrat passieren. Die Ampelkoalition begründet ihren Vorstoß mit einer Verbesserung der Datenlage, um eine Überlastung des Gesundheitssystems(!) rechtzeitig erkennen zu können.
Die Ampelkoalition hat die Meldepflicht für das Respiratorisch Synzytial Virus (RSV) auf den Weg gebracht. Das berichtet die Ärztezeitung. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedet. Den Bundesrat soll das Gesetz am Freitag, 07.07.2023, passieren.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes soll noch vor dem Herbst in Kraft treten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Das RS-Virus taucht dann als Ergänzung meldepflichtiger Krankheiten im § 7 des Gesetzes auf.
Erhöhe sich die Zahl der Patienten, könne es „kurzfristig notwendig werden, Arbeitsabläufe in den Krankenhäusern anzupassen und z. B. Personal auf die besonders belasteten Stationen zu verlagern“. Da es seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) keine Impfempfehlung gegen RSV gebe, sei „eine Impfkampagne zur Inanspruchnahme einer RSV-Impfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll“.
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/bundesregierung-beschliesst-meldepflicht-fuer-erkaeltungskrankheit-a4326244.html (Abo)
Die verarschen uns! Erneut! Auf ganzer Linie! Wie soll denn die STIKO im Sommer eine „Impf“-Empfehlung aussprechen, wenn sich Viren bei warmem Wetter kaum bis gar nicht verbreiten. Allerdings wird sich das im Herbst ganz schnell ändern und dann wird der gute alte Pandemie-Terror wieder um sich greifen. Jede Wette!
Nach Vakzinen gegen das RS-Virus wurde seit Jahren gesucht. Die USA haben den ersten Impfstoff bereits im vergangenen Monat zugelassen. Es wird erwartet, dass Impfstoffe von anderen Herstellern wie Pfizer und Moderna folgen werden.
Quelle: zeit.de/gesundheit/2023-06/arexvy-impfstoff-rs-virus-zulassung-eu-kommission
Auch hier gab es anscheinend ein ähnliches „Wunder“ wie bei dem Corona-„Impfstoff“. Jaaahrelang hat man gesucht und geforscht. Und dann, ganz plötzlich und punktgenau, kam es zum entscheidenden Durchbruch. Wahrscheinlich inklusive Aktien-Beteilungen der üblichen Verdächtigen an den entsprechenden Unternehmen vor der jeweiligen „Entdeckung“. Denn es würde mich absolut nicht wundern, wenn der Ablauf hier derselbe wäre und Bill Gates & Co. erneut auf Kosten der Krankenversicherten die Taschen gefüllt werden.
RSV-Impfstoff Arexvy
Arexvy enthält eine gentechnisch veränderte Version des Fusionsproteins (F) des Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) in einer präfusionsstabilisierten Form (RSVPreF3). Dieses Protein ist für die Infektion mit RSV unerlässlich. Es fungiert als Antigen, gegen das vom Immunsystem Antikörper zum Schutz vor der Infektion gebildet werden. Der Impfstoff enthält auch den Wirkverstärker (Adjuvans) AS01E, der die Immunreaktion auf den Impfstoff verstärkt.
Quelle: pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2023/230428-zulassung-rsv-impfstoff-empfohlen.html
Wie funktionieren Proteinimpfstoffe?
Die Proteinimpfstoffe enthalten einen kleinen Bestandteil des Krankheitserregers. […] Dieses Protein bedeckt die Oberfläche des Virus wie Stacheln und ist daher gut für unser Immunsystem erkennbar. Für den Impfstoff wird das Spike-Protein im Labor in Zellkulturen hergestellt und anschliessend gereinigt. Den Spike-Proteinen wird anschliessend ein Nanopartikel zugegeben. Dadurch fügen sich die Spike-Proteine zu Nanostrukturen zusammen. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, wird zudem ein Adjuvans (Wirkverstärker) hinzugefügt.
Quelle: naturwissenschaften.ch/covid19-vaccination-explained/protein_vaccines/how_do_protein_vaccines_work_
Es geht also weiter mit den Spike-Medikamenten. Wobei es mich brennend interessieren würde, ob auch dabei die Pharmakonzerne bei Nebenwirkungen von Regressansprüchen befreit wurden bzw. werden.
Und was die „Überlastung“ des Gesundheitssystems angeht, nachfolgend einige unkommentierte Grafiken: