30.04.2024 Ampel und Union ist der geplante Rechtsbruch bei der Reform der „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ gleichgültig
Bei der Expertenanhörung im deutschen Bundestag am 22.04.2024 zum WHO-Pandemievertrag wies einer der Experten darauf hin, dass die geplante Abstimmung über die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR = International Health Regulations) im Mai gegen zwingende Verfahrensvorschriften der IHR verstoßen würde. Die Frist zur Prüfung und Beratung in den Mitgliedsländern würde nicht eingehalten. Die Abgeordneten von Ampel und Union übergingen das geflissentlich, anstatt eine Klärung zu versuchen.
Um die IHR-Reform auf der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai verabschieden zu können, hätte laut Artikel 52 IHR spätestens Ende Januar ein abstimmungsfähiger Text vorliegen und verteilt werden müssen. Diese Regelung soll es Regierungen, Parlamentariern und Bürgern der Unterzeichnerstaaten ermöglichen, Inhalt und Reichweite der beabsichtigten Reform zu prüfen und zu diskutieren. Stattdessen liegt selbst jetzt, wenige Wochen vor der geplanten Abstimmung, immer noch kein ausverhandelter Textentwurf vor.
Die Anhörung ging zwar sachwidriger Weise nur um den Pandemievertrag. Mit der wichtigeren IHR-Reform hat der Bundestag sich noch gar nicht beschäftigt. Diese ist aber eng mit der IHR-Reform verzahnt. Die beiden Regelwerke verweisen aufeinander und sollen jeweils so ausgelegt werden, dass sie das jeweils andere bestätigen und verstärken. Deshalb wäre es durchaus sehr wichtig, vor einer Entscheidung über den Pandemievertrag zu wissen und verstanden zu haben, was sich durch die IHR-Reform ändern würde.
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