Auch ein Grund für den geplanten Abbau des Informationsfreiheitsgesetzes

01.08.2026 Kanzleramt verweigert Auskunft zu Warnung von Geheimdiensten vor Nord-Stream-Anschlag
 
Das Kanzleramt verweigert eine klare Antwort zu einer möglichen Warnung vor dem „Nord-Stream“-Anschlag.
 
Die AfD-Abgeordnete Anna Rathert fragte, ob ausländische Geheimdienste den damaligen Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt vor der Sprengung informiert hatten. Außerdem wollte sie wissen, weshalb Deutschland danach keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die Pipelines veranlasste.
 
Die Bundesregierung antwortet weder öffentlich noch eingestuft und hinterlegt auch keine Angaben in der Geheimschutzstelle des Bundestages.
 
Deshalb können Abgeordnete nicht prüfen, ob eine Warnung vorlag und wie Berlin damit umging.
 
Das Kanzleramt beruft sich auf das Staatswohl und auf den Schutz der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten.
 
Außerdem könne bereits eine Mitteilung an einen kleinen Empfängerkreis Rückschlüsse auf Quellen und Erkenntnisstände ermöglichen.
 
Die Verweigerung sei „weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen“.

 
Quelle: blackout-news.de/politik/kanzleramt-verweigert-auskunft-zu-warnung-von-geheimdiensten-vor-nord-stream-anschlag
 

Die Verweigerung dürfte ein starkes Indiz dafür sein, dass einer „unserer Freunde“ Dreck am Stecken hat.
 
Außerdem dürften solche Anfrage der Grund für den Regierungsanschlag auf das Informationsfreiheitsgesetz sein.
 
Und ein Ansporn, der AfD auch zukünftig keinerlei Zugriff auf Daten mit dem Vermerk „Streng geheim“ zu gewähren.
 
#JustMy2Cent

 

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