26.06.2026 Änderung ins Gesetz gemogelt: Schwarz-Rot lockert Sondervermögens-Regeln für Kommunen weiter
Union und SPD wollen die Verwendung des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Infrastruktur ausweiten.
Nach einer kurzfristig in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Änderung sollen Länder und Kommunen die Mittel künftig auch einsetzen dürfen, um vorgeschriebene Eigenanteile bei anderen Förderprogrammen des Bundes zu finanzieren.
Der Bundestag hat die Neuregelung am Morgen des 26.06.2026 eilig beschlossen.
Die Änderung im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft wird den Ländern und Kommunen ermöglichen, Ausgaben aus dem Sondervermögen auch anstelle regulärer Haushaltsmittel zu verwenden.
Dadurch würden ihre Haushalte entlastet und finanzielle Spielräume für andere Ausgaben geschaffen. Die Regelung soll zudem rückwirkend gelten und damit auch bereits ausgezahlte Mittel erfassen.
Nach Angaben der „Berliner Zeitung“ hatte das Bundesfinanzministerium die Gesetzesänderung bereits mit Ländern und Ressorts vorbereitet, obwohl es zuvor erklärt hatte, entsprechende Änderungen seien nicht geplant.
Quelle: apollo-news.net/aenderung-in-gesetz-geschlichen-schwarz-rot-lockert-sondervermoegens-regeln-fuer-kommunen-weiter