24.03.2026 Gericht bestätigt Kontosperre: Berliner Journalist droht wegen EU-Sanktionen die Obdachlosigkeit
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag des von der EU sanktionierten Journalisten zurückgewiesen. Dogru wollte erreichen, dass seine Bank Überweisungen wieder zulässt und die Nutzung seines Kontos weniger stark eingeschränkt wird. Das Gericht stellte sich jedoch auf die Seite des Kreditinstituts. Dogru muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Im Kern ging es um die Frage, ob Dogru trotz der gegen ihn verhängten EU-Sanktionen Anspruch auf eine weitergehende Nutzung seines Kontos hat. Das Gericht verneinte dies. Damit fehle bereits die Voraussetzung für ein Eingreifen im Eilverfahren: Dogru habe keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass die Bank die von ihm verlangten Überweisungen freigibt.
Zwar habe die „Deutsche Bundesbank“ dem Journalisten erlaubt, monatlich 506 Euro für grundlegende Bedürfnisse zu verwenden. Doch darüber hinausgehende Zahlungen seien nicht gedeckt. Die Richterin stellte fest, Dogru habe nicht glaubhaft gemacht, dass die von ihm geplanten Überweisungen – etwa an Dienstleister und Inkassounternehmen – der „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ dienen.
„Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden – Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen“, sagt Dogru. „Doch meine Bank, die Comdirect, verweigert mir jede Überweisung. Rechnungen zu bezahlen ist mir faktisch unmöglich.“
Zugleich betont das Gericht, dass die Bank an das EU-Sanktionsrecht gebunden sei. Die entsprechenden Verordnungen gälten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und verpflichteten Kreditinstitute, eingefrorene Gelder nicht freizugeben. Selbst wenn dies für den Betroffenen gravierende Folgen habe, sei dies „in der Natur der Sache“, da Dogru den restriktiven Maßnahmen unterliege.
Nach Darstellung Dogrus verschärft sich die Lage weiter. Mit den genehmigten 506 Euro monatlich sei es unmöglich, eine fünfköpfige Familie zu versorgen.
Zudem könne er über selbst diesen Betrag nicht frei verfügen. Die Situation könne existenzbedrohend werden. Es bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können.
Als sanktionierte Person habe er faktisch keine Chance, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. „Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung.“
Quelle: berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/gericht-bestaetigt-kontosperre-journalist-hueseyin-dogru-li.10026526
Unterstützten und Hilfe leisten darf aber auch niemand.
28.01.2026 Reichsacht 2.0: Wer hilft, macht sich strafbar
Mit dem am 15.01.2026 beschlossenen Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU hat Deutschland sein Sanktionsrecht grundlegend verschärft – und an die Vorgaben Brüssels angepasst.
Besonders betroffen sind davon Wirtschaftsunternehmen. Aber auch für sanktionierte Einzelpersonen hat das Gesetz Bedeutung, denn deren wirtschaftliche, berufliche und persönliche Handlungsräume werden nun erheblich enger gezogen.
Besonders einschneidend ist das neue Recht für Personen, die selbst auf EU-Sanktionslisten stehen. Für sie endet die Sanktionswirkung nicht mehr bei eingefrorenen Konten oder Reisebeschränkungen. Vielmehr wird ihr gesamtes Umfeld rechtlich in die Pflicht genommen.
Ein zentrales Element ist die Ausweitung der Meldepflichten. Wer beruflich – etwa als Journalist, Berater, Verleger, Bankmitarbeiter oder Geschäftspartner – Kenntnis über Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einer sanktionierten Person erlangt, muss diese Informationen den Behörden melden.
Unterlassene oder verspätete Meldungen können strafbar sein. Zwar gibt es Ausnahmen für bestimmte rechtsberatende Berufe, doch der Kreis der potenziell Meldepflichtigen ist groß.
Selbst legale Unterstützungsleistungen werden für Dritte rechtlich riskant. Die Gesetzgebung legt es darauf an, dass das Umfeld des Sanktionierten aus Gründen vorauseilender Vorsicht nicht mehr zur Hilfe eilt und sich abwendet.
Die Vereinsamung des Sanktionierten wird als Konsequenz eines solchen Vorgehens in Kauf genommen.
Mit dem sogenannten Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen, hat die deutsche Administration nun ein klares Bekenntnis zur Ächtung auch von Einzelpersonen abgeliefert.
Unterstützer von Sanktionierten werden selbst sanktioniert – aber die Sanktionierten haben bis heute keine Möglichkeit, rechtlich gegen die Brüsseler Auflagen vorzugehen.
Quelle: overton-magazin.de/hintergrund/politik/reichsacht-2-0-wer-hilft-macht-sich-strafbar
Wenn das kein Faschismus ist …
#JustMy2Cent