10.04.2026 Deutschland: Kauf von Immobilien wird nun an die richtige politische Gesinnung gebunden
Das Bundesbauministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kommunen das Recht einräumen würde, Immobilien aufzukaufen, anstatt sie in die Hände von „Verfassungsfeinden“ fallen zu lassen.
Dieser Begriff wird meist für Mitglieder der größten Oppositionspartei, der AfD, und andere Vertreter des „rechten“ Spektrums verwendet.
Am 02.04.2026 stellte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) den neuen „Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städte- und Raumordnungsrechts“ vor und versprach damit einfachere Neubauten und sicherere Stadtbilder.
Der Referentenentwurf enthält eine Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum, wenn die politische Gesinnung eines potenziellen Käufers den Gemeindepolitikern nicht passt.
Sollte der neue Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form vom Bundestag verabschiedet werden, würde er deutschen Kommunen ein Vorkaufsrecht beim Erwerb von Immobilien einräumen, die an Personen verkauft werden sollen, die diese für „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ nutzen würden, „zumindest tatsächliche Anhaltspunkte dafür feststellen, dass der Käufer gerade der kriminellen Struktur Vorschub leistet oder gerade die verfassungswidrigen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt…“
Quelle: tkp.at/2026/04/10/deutschland-kauf-von-immobilien-wird-nun-an-die-richtige-politische-gesinnung-gebunden