SPD-Polemikerin

26.10.2024 Corona-Untersuchungsausschuss: SPD befürchtet ein „Tribunal“
 
Die Uhr tickt. Bis Anfang Februar muss ein neuer Ministerpräsident in Sachsen gewählt werden. Jetzt hat die SPD Sondierungsgespräche dazu vorerst abgebrochen. Anlass ist der kommende Corona-Untersuchungsausschuss und die Zustimmung einiger BSW-Mitglieder zu einem entsprechenden Antrag der AfD.
 
„Durch ihr Abstimmungsverhalten hat die BSW-Fraktion damit einem Tribunal zugestimmt. Das ist für uns nicht hinnehmbar“, so die Vorsitzenden der SPD Sachsen, Kathrin Michel und Henning Homann. Die BSW-Fraktion habe sich „zu einer inhaltlichen Unterstützung eines populistischen Antrags einer gesichert rechtsextremen Partei entschieden“.

 

Tribunal – Bedeutung
 
Tribunal – Bedeutung und Definition
 
Was ist ein Tribunal?
 
Einrichtung/Gremium des Staates und/oder nichtstaatlicher Personengruppen mit der ursprünglichen Funktion, öffentlich Recht zu sprechen. Das Tribunal hat mehrfach eine Bedeutungsveränderung und -erweiterung erfahren. So steht Tribunal z.B. noch als Synonym für Gericht und Gerichtshof.

 

Darauf will Kathrin „Ungeimpfte sind ein Problem“ Michel wahrscheinlich hinaus. Obwohl sie unter Garantie weiß, dass ein Untersuchungsausschuss nicht einmal ansatzweise etwas mit „Gerichtsbarkeit“ zu tun hat.

 

In der neueren Zeit erhalten Tribunale neben ihrer juristischen auch politische Bedeutung. Sie werden genutzt, um Missstände der verschiedensten Art auf nationaler oder/und internationaler Ebene zu kennzeichnen und anzuprangern.
 
Beispiele hierfür sind:
 
ᐅ Die Russell-Tribunale von 1966, welche die US-amerikanischen Verbrechen während des Vietnam-Krieges untersuchten.
 
ᐅ Das 1995 in Gang gebrachte Internationale Menschenrechts-Tribunal, welches sich gegen die Verfolgung und Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen richtete.
 
ᐅ Das Kapitalismus-Tribunal von 2016, welches das global dominante Gesellschafts- und Wirtschaftssystem kritisch untersuchte.
 
ᐅ Das Kölner NSU-Tribunal von 2017, das sich mit dem Rechtsterrorismus auseinandersetzte [NSU – Nationalsozialistischer Untergrund].
 
Grundlage für die Tätigkeit eines solchen Tribunals sind Anklage-Schriften, die öffentlich vorgetragen und diskutiert werden. Derartige Tribunale finden meist in Schauspielhäusern statt; bekannte Persönlichkeiten nehmen daran teil. Die Tribunale werden etwas theatralisch gestaltet, erregen dadurch mehr Aufmerksamkeit und Wirkung bei den politisch interessierten Bürgern. Die Standpunkte und Ergebnisse gelangen über Publikationen an die Öffentlichkeit.
Quelle: juraforum.de/lexikon/tribunal

 

Der Antrag ist öffentlich einsehbar. Zur Begründung des Antrags heißt es darin zusammenfassend: „Die Corona-Krise stellte einen in ihrer Dauer und Intensität beispiellosen Ausnahmezustand dar, welcher alle Teile der Gesellschaft betraf und enorme Auswirkungen hatte. Durch die Entscheidungen der sächsischen Staatsregierung wurde in bislang nie dagewesener Art und Weise in die Grund- und Freiheitsrechte der sächsischen Bürger eingegriffen.
 
Ob dieses Regierungshandeln verfassungs- und rechtmäßig war, welche Konsequenzen dieses Handeln für alle Lebensbereiche der sächsischen Bevölkerung hatte und welche Lehren und Handlungsoptionen sich daraus für mögliche zukünftige Situationen dieser Art ergeben, soll dieser Untersuchungsausschuss untersuchen und feststellen.“
 
Die sächsische SPD hatte in der Corona-Zeit für bundesweites Aufsehen gesorgt. Anlass dafür waren Pläne, Quarantäne-Verweigerer notfalls in psychiatrischen Krankenhäusern unterzubringen und von der Polizei überwachen zu lassen. Unter Berufung auf das Sozialministerium hatte der MDR gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe – in den Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch.
 
„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten“, zitierte der Sender die sächsische Sozialministerin, Petra Köpping (SPD). „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“
 
Köpping wird weiter zitiert: „Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen.“

 

Als es einen Gegenorkan gab, war plötzlich alles nicht so gemeint, sondern ein riesengroßes Missverständnis und überhaupt eine ganz üble Verleumdungskampagne.

 

Die Leipziger Volkszeitung zitierte in diesem Zusammenhang den Leipziger Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Tilo Richter. Er hatte die Pläne als „katastrophales Signal“ bezeichnet und auf die Geschichte der Kliniken in der NS- und DDR-Zeit verwiesen.
 
Wenig später meldete der Tagesspiegel dann, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer den Erlass „persönlich kassiert“ habe. Er habe bestätigt, dass es bei dem Erlass zwar um eine Unterbringung, aber nicht um eine psychiatrische Behandlung gegangen sei.

 

Also staatlich angeordnete Unterbringung – also Freiheitsentzug – ohne psychiatrische Betreuung. Nennt sich Knast, wenn ich mich nicht irre.

 
Quelle: nordkurier.de/politik/corona-aufarbeitung-sachsen-die-furcht-der-spd-vor-einem-tribunal-3022336
– gefunden bei Journalistenwatch.com
 

Selbstverständlich wollen Leute wie Michel, Köpping & Co. keine Aufarbeitung. Weil dann festgestellt werden könnte – wahrscheinlich sogar festgestellt wird -, dass deren Maßnahmen nicht mit unseren Grundrechten vereinbar waren ((Stichwort: RKI-Protokolle).
 
Aufklärung und Aufarbeitung sind enorm wichtig, werden aber eher interessant für die nachkommenden Generationen sein. Ergebnisse, welcher Art auch immer, dürften bei dem Großteil der Bevölkerung wohl höchsten mit einem Schulterzucken, wenn überhaupt, zur Kenntnis genommen werden. Die „Impfquote“ lag bei knapp 80% und die ersten tragen auch schon wieder widerspruchslos FFP2-Masken.
 
Diese Gesellschaft hat sich aufgegeben.
 
#JustM<2Cent

 

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