30.10.2023 Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen
Die Agenten des Verfassungsschutzes sollen künftig die Befugnis bekommen, Privatpersonen heimlich zuzuflüstern, dass jemand in ihrem Umfeld politisch „radikal“ sei, wie Medien berichten.
Wenn beispielsweise ein Muslim, den das Bundesamt für islamismusverdächtig hält, sich um eine Wohnung bemüht – dann sollen die Agenten sich an den potenziellen Vermieter und sogar an Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Bekannte wenden dürfen, um ihren Verdacht dort zu streuen, so der Bericht. Das Vorhaben würde aber mutmaßlich nicht nur den Bereich des Islamismus betreffen.
Hintergrund der aktuellen Gesetzespläne ist laut den Medienberichten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2022. Die Karlsruher Richter hatten darin den Freistaat Bayern ermahnt und erklärt: Wenn der Inlandsgeheimdienst seine Einschätzung, dass eine Person zum Beispiel rechtsextrem oder ein „Querdenker“ sei, allzu freigiebig anderen Stellen übermittle, verletze dies das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es brauche hier präzisere Regeln, höhere Hürden, so die Richter
Die bisherige Regelung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe und solle die Polizei informieren, wenn es auf konkrete Kriminalität oder Gefahren stoße. Solange der Geheimdienst aber „nur“ auf politische Meinungen stoße, die gegen kein Gesetz verstoßen, müsse er grundsätzlich schweigen – und dürfe Individuen nicht in der Gesellschaft an den Pranger stellen.
Die Pläne würden in einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes stehen, den das Kabinett bereits gebilligt habe. Im November soll er im Bundestag zur Abstimmung kommen.
Quelle: nachdenkseiten.de/?p=105985