… sollte man vom absoluten Gegenteil ausgehen.
14.12.2023 „Öffnet die Büchse der Pandora“: KI-Gesetz der EU soll biometrische Identitätsfeststellung ermöglichen
Die Europäische Union will das weltweit erste Gesetz im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Weg bringen. Die Freude bei den EU-Spitzen ist groß. „Historisch“ nannte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton die Vereinbarung. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist sich sicher, dass das KI-Gesetz „die Sicherheit und Grundrechte von Menschen und Unternehmen“ schützen werde. Die Bürger könnten dem Gesetz „vertrauen“ und es würden „die europäischen Werte in eine neue Ära übertragen“, so von der Leyen weiter.
Details zu dem Gesetz sind bisher jedoch noch nicht bekannt. Der Text soll erst in den kommenden Tagen geschrieben und veröffentlicht werden. Anschließend muss das Gesetz noch förmlich vom EU-Parlament und dem Ministerrat gebilligt werden. Dies soll noch in dieser Legislaturperiode, planmäßig im April 2024 geschehen. Danach müssen die Mitgliedsstaaten das KI-Gesetz binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Der Einsatz von KI ist für den Staat prinzipiell streng reguliert. Jedoch soll es zahlreiche Ausnahmeregelungen geben, durch welche die Regulierungen de facto unterlaufen werden können. So sollen Strafverfolgungsbehörden die biometrische Identitätsfeststellung mittels KI offenstehen. Das Gesetz sieht vor, dass biometrische Identifizierungssysteme in öffentlichen Räumen bei vorheriger richterlicher Genehmigung genutzt werden dürfen. Dies soll etwa zulässig sein, wenn mittels dieser Maßnahme Täter auf frischer Tat identifiziert werden können.
Bemerkenswert ist hier, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene ausdrücklich für die biometrische Gesichtsidentifizierung ausgesprochen hat. Im Koalitionsvertrag wurde die biometrische Erkennung im öffentlichen Raum noch ausgeschlossen: „Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen“, hieß es dort.
Wird die retrograde Identifizierung gestattet, müssten zu ihrer effektiven Nutzung wohl in erheblichem Maße Daten von Bürgern gesammelt und ausgewertet werden. Schließlich benötigen die Behörden zur Identitätsfeststellung per KI eine Vielzahl von Daten. Nur so könnten biometrische Daten von Verdächtigen wirksam abgeglichen werden.
Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer warnt eindringlich vor der Verabschiedung des Gesetzes: „Mit dieser gesetzlichen Anleitung zu biometrischer Massenüberwachung kann unser Gesicht in der Öffentlichkeit immer und überall flächendeckend und verdachtslos gescannt werden.“ Breyer sieht die europäischen Freiheitsrechte sowie das Recht auf Privatsphäre massiv gefährdet: „Es führt Europa in eine dystopische Zukunft eines misstrauischen High-Tech-Überwachungsstaats nach chinesischem Vorbild“.
Seine Parteikollegin und Spitzenkandidatin für die Europawahl, Anja Hirschel, kritisiert dies ebenfalls: „Wenn wir zulassen, dass eine Überwachungsinfrastruktur aufgebaut und entsprechende KI-Systeme trainiert werden, ist es erschreckend einfach, unsere gesamten Bewegungen und Begegnungen im Detail auszuspähen. In Zukunft können leicht die Einsatzzwecke, Speicherdauer und Zugriffsbefugnisse erweitert werden. Diese Regelungen öffnen die Büchse der Pandora!“
Tabea Rößler (Grüne), Vorsitzende des Digitalausschusses im deutschen Bundestag zeigt sich mit der Vereinbarung hingegen zufrieden. Europa bekomme „als erster Kontinent einen ausgewogenen und umfassenden Rechtsrahmen“ für KI, so die Grüne. Die Bundesregierung hält sich mit einer Einschätzung bisher bedeckt. Als „zurückhaltend“ bewertet Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) das Ergebnis der Vereinbarungen. Ob „die Regulierung verhältnismäßig“ sei, „werden wir uns in den nächsten Tagen sehr genau anschauen“, so Wissing.
Quelle: apollo-news.net/ki-gesetz-der-eu-soll-biometrische-identitaetsfeststellung-ermoeglichen
„Bemerkenswert ist hier, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene ausdrücklich für die biometrische Gesichtsidentifizierung ausgesprochen hat. Im Koalitionsvertrag wurde die biometrische Erkennung im öffentlichen Raum noch ausgeschlossen.“
Also alles wie immer: Sie lügen ihren Wählern ins Gesicht, drehen sich um und handeln genau entgegengesetzt zu deren Interessen. Aber der Großteil dieser Wähler ist nach wie vor der naiven Meinung, Politiker würden tatsächlich im Interesse „des Volkes“ handeln.
„Ob die Regulierung verhältnismäßig sei, werden wir uns in den nächsten Tagen sehr genau anschauen, so Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing.“
Genau anschauen?! Ja, nee, is‘ klar! Das ist reines Kasperletheater für die Massen, denn letztendlich wird es – wie vieles andere auch – einfach durchgewunken.
#JustMy2Cent
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
(Jean-Claude Juncker ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission)
Quelle: Spiegel, 27.12.1999