„Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen“

15.04.2025 Wie demokratische Grundprinzipien durch Koalitionsverträge ausgehebelt werden – ein Déjà-vu in Dauerschleife
 
Das hehre Bild unserer Demokratie, welches in der Öffentlichkeit beständig gezeichnet wird und an das auch die Mehrheit der Menschen in diesem Land glaubt, ist doch folgendes:
 
Steht eine Entscheidung, in der Regel ein Gesetz, im Bundestag zur Abstimmung an, so diskutieren und beschließen die Abgeordneten dies im Bundestag als „freie und nur ihrem Gewissen unterworfene Vertreter“ des Volkes. Für jedermann nachzulesen in Art.V38 Abs.V1 Grundgesetz.
 
Doch Theorie und Praxis sind häufig zwei Dinge, die auch gern mal auseinanderklaffen. Denn ganz so frei in ihren Entscheidungen sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Realität dann doch nicht.
 
Schritt 1: Der Fraktionszwang
 
Kurz gesagt ist der Fraktionszwang etwas, das es zwar theoretisch so richtig gar nicht gibt, der aber trotz seiner Nichtexistenz in der Praxis regelmäßig wirksam wird.
 
Bei wichtigen Abstimmungen in den jeweiligen Parlamenten (nicht nur im Bundestag, sondern auch in den Landtagen, sogar in den kommunalen Parlamenten) wird im Vorfeld durch einen sehr kleinen Machtzirkel im Zentrum so ziemlich jeder Partei (einschlägig gern als „Elefanten“ bezeichnet) festgelegt, welche Entscheidung die Abgeordneten der eigenen Partei zu treffen haben.
 
Diese werden daraufhin auf diese Entscheidung eingeschworen.
 
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