„Verstoß gegen die im Beamtenrecht festgeschriebene Verfassungstreue“

29.10.2025 Polizist verliert Beamtenstatus nach öffentlicher Corona-Kritik
 
Weil er während der Pandemie öffentlich gegen die Corona-Schutzmaßnahmen mobil gemacht hatte, verliert ein Polizist aus Weißenburg in Mittelfranken seinen Beamtenstatus und das Anrecht auf eine Pension. Ein entsprechendes Urteil machte jetzt das Verwaltungsgericht Ansbach öffentlich.
 
Der Polizeibeamte hat nach Auffassung der Disziplinarkammer des Gerichts „ein schweres Dienstvergehen begangen“.
 
Die Bayerische Polizei warf dem 54-jährigen Beamten vor, mehrfach gegen die im Beamtenrecht festgeschriebene Verfassungstreue und politische Mäßigungspflicht verstoßen zu haben.
 
So habe sich der ehemalige Dienstgruppenleiter der Polizeiinspektion Weißenburg in öffentlichen Reden als Polizist gegen die geltenden Corona-Maßnahmen gestellt.
 
Auch habe er Polizeikollegen dazu aufgerufen, sich der Kritik an der Corona-Politik anzuschließen und in Pandemie-Angelegenheiten den Dienst zu verweigern.
 
Das habe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Polizei unmöglich gemacht, führte die Klägerseite in der mündlichen Verhandlung vom 20.10.2025 aus.

 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei? Da ist ja wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.
 

 

Die Verteidigung stellte zahlreiche Beweisanträge, die Nachweis erbringen sollten, dass der als Coronaleugner aufgetretene Beamte nicht gegen die Verfassungstreue und auch nicht gegen das Mäßigungsgebot verstoßen habe. Unter anderem sollte der Präsident des Robert-Koch-Instituts als Zeuge vorgeladen werden.
 
Der vorsitzende Richter lehnte sämtliche Beweisanträge ab.
 
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb einer Frist Berufung einlegen.

 
Quelle: br.de/nachrichten/bayern/polizist-verliert-beamtenstatus-nach-oeffentlicher-corona-kritik,V11pR15
– gefunden bei Transition-News.org
 

Das „Vertrauen“ wird unter Garantie nicht größer, wenn immer mehr Polizisten immer mehr Bürgern morgens „die Tür eintreten“, um Hausdurchsuchungen wegen „Beleidigungen“, „Hassposts“ oder „Volksverhetzung“ vorzunehmen.
 
Solange Politiker Gesetze und das Grundgesetz (das Schwert der Bürger gegen die Willkür des Staates) nach Belieben zurechtbiegen können, und solange (weisungsabhängige) Staatsanwälte und Richter dieses Zurechtbiegen sekundieren, ist diese Anlage wegen des „Verstoßes der festgeschriebene Verfassungstreue“ ein Schlag ins Gesicht jeden Bürgers.
 
#JustMy2Cent

 

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