Gutes Beispiel für den EU-Regulierungs-Wahnsinn
Das Europäische Parlament hat sich am Dienstag (12. Dezember) auf neue Vorschriften zur Festlegung der Mindestruhezeiten für Reisebusfahrer geeinigt. Die aktualisierten Vorschriften betreffen diejenigen, die im sogenannten „Gelegenheitsverkehr“ arbeiten, wie zum Beispiel Reisebusfahrer, die für eine bestimmte Fahrt beauftragt werden.