Das Problem sind weder Dünger noch Pestizide …
Innerhalb der Europäischen Union darf nur Saatgut zugelassener Pflanzensorten vermarktet werden. Eine Sorte wird zugelassen, wenn sie unterscheidbar, homogen und beständig ist, landeskulturellen Wert hat und ihr Name eintragbar ist. Für die Prüfung und die Zulassung neuer Sorten ist das Bundessortenamt zuständig.