19.09.2024 Neue Regeln: CDU und BSW wollen AfD-Kandidaten im Thüringer Landtag verhindern
CDU und BSW wollen die Geschäftsordnung des Landtages ändern, um den Zugriff der AfD auf das Amt des Landtagspräsidenten zu verhindern. Gemäß der aktuellen Regelung hätte die AfD das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Dieses steht traditionsgemäß immer der stärksten Fraktion zu.
Nun soll beantragt werden, dass bereits im ersten Wahlgang Kandidaten von allen Fraktionen für das Amt nominiert werden können. Dies ist bisher erst im dritten Wahlgang möglich.
Tatsächlich erscheint die Änderung der Geschäftsordnung unnötig – sie vermeidet im Endeffekt lediglich zwei Wahlgänge im Landtag. Denn nach der aktuellen Regelung könnten ab dem dritten Wahlgang ohnehin andere Kandidaten vorgeschlagen werden.
„Beobachter“ fürchten laut Welt jedoch, dass der Alterspräsident, den ebenfalls die AfD stellen würde, keine Vorschläge der anderen Parteien zulassen könnte.
Für die Änderung wird eine Mehrheit von 45 Stimmen im Landtag benötigt. CDU und BSW betonen, dass es darum gehe, die Handlungsfähigkeit des Parlaments und die demokratische Integrität des Thüringer Landtags zu bewahren, um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
„Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Thüringer Landtag als Institution beschädigt wird“, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl. Es brauche „einen Landtagspräsidenten, der das Format und die charakterliche Eignung besitzt, seine Aufgabe als Hüter der Demokratie zu erfüllen“.
Quelle: apollo-news.net/neue-regeln-cdu-und-bsw-wollen-afd-kandidaten-im-thueringer-landtag-verhindern
Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie schon längst verboten.
Quelle: unbekannt