Musterknabe Deutschland – wieder mal

08.12.2024 Rechtsexpertin über No-Russia-Klausel der EU: „Große Belastung für deutsche Firmen“
 
Da die EU jedoch den direkten Handel von Drittstaaten wie Indien oder China mit Russland nicht sanktionieren kann, beschloss man in Brüssel, die eigenen Geschäfte mit russischen Handelspartnern in den Fokus zu nehmen. Die Weitergabe europäischer Waren durch Länder außerhalb der EU an russische Kunden sollte unterbunden werden.
 
Geschehen sollte dies durch die Aufnahme der sogenannten No-Russia-Klausel in die Lieferverträge mit Drittländern.
 
Die Klausel wurde im Rahmen des zwölften Sanktionspaketes beschlossen und gilt seit März 2024 für alle Unternehmen, also auch für Firmen, die niemals nach Russland exportiert haben und deren Kunden ebenfalls keine Geschäftsbeziehungen dorthin unterhalten: eine Form des Generalverdachts gegen alle deutschen und europäischen Exportunternehmen.
 
Es gibt zudem Länder, zum Beispiel China, in denen es verboten ist, die Sanktionsregelungen anderer Staaten zu befolgen. Daher kann ein chinesischer Kunde eine solche Klausel nicht unterschreiben, selbst wenn er persönlich dazu bereit wäre.
 
Bärbel Sachs, Partnerin der Kanzlei Noerr und eine der führenden Expertinnen für Außenhandelsrecht, sieht eine große Belastung für deutsche Firmen vor allem bei den administrativen Prozessen. „Nicht selten unterzeichnen ausländische Kunden die No-Russia-Dokumente nicht“, erzählt Sachs in einem Gespräch. Dann müssen die zuständigen Sachbearbeiter nachfragen, bis endlich die unterschriebene Erklärung vorliegt. Vor allem für mittelständische Unternehmen stellt dies einen oft schwer zu bewältigenden Mehraufwand dar.
 
Die No-Russia-Klausel ist bisher auf bestimmte Warengruppen beschränkt. Dies betrifft im Wesentlichen Waffen, militärisch relevante Elektronik, Waren für die Luft- und Raumfahrtindustrie, Flugzeugteile, elektrische Geräte sowie sogenannte Dual-use-Güter, also Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
 
Gerade hier sind die Warenlisten besonders lang. Bei manchen dieser Produkte ist auch nicht immer klar, inwiefern sie überhaupt militärisch genutzt werden können. So wird von Experten gerne das Beispiel der Lippenstifthülsen aus Aluminium genannt, die auch als Patronenhülsen genutzt werden könnten.
 
Nicht in allen westlichen Ländern werden die Sanktionen so kompromisslos gehandhabt wie in der EU. So können Firmen sowohl in den USA als auch in Großbritannien Ausnahmegenehmigungen für Exporte nach Russland beantragen, obwohl beide Länder grundsätzlich strenge Sanktionen gegen die östliche Großmacht erlassen haben.
 
Das EU-Parlament hat erfasst, dass eine Einigkeit aller EU-Staaten in Bezug auf die Sanktionen eine Illusion ist. In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 09.11.2023 zu der Wirksamkeit der EU-Sanktionen wird in umständlicher Bürokratensprache konstatiert:
 
„Das Europäische Parlament ist zutiefst besorgt darüber, dass Mitgliedstaaten der Union mit Russland weiter Handel mit kriegswichtigen Gütern treiben, die mit Sanktionen belegt sind; missbilligt den gravierenden Mangel an Rechtstreue in Bezug auf die Sanktionen der Union gegen Russland; verurteilt die Praxis, dass mit Sanktionen belegte Waren aus der Union an Unternehmen oder Einzelpersonen aus Drittstaaten verkauft und dann direkt aus der Union nach Russland geliefert werden.“
 
Das ist im Grunde ein klares Eingeständnis, dass die einzelnen Staaten der EU den Umgang mit den Sanktionen höchst unterschiedlich handhaben. Der „gravierende Mangel an Rechtstreue in Bezug auf die Sanktionen“ gilt für einige Länder mehr als für andere. So haben beispielsweise Italien und Zypern bisher eher wenig Ehrgeiz bei der Umsetzung der Sanktionen gezeigt. Einige Experten werfen dies auch Österreich vor. Diverse österreichische Unternehmen unterhalten weiterhin Aktivitäten in Russland.
 
Deutschland zählt dagegen zu den Ländern, die die Sanktionen besonders strikt umsetzen und deren Einhaltung kontrollieren. Dies gilt auch für die No-Russia-Klausel. Deutsche Firmen verfolgen oft genau, ob von ihnen in Drittländer gelieferte Waren weiter nach Russland exportiert werden.
 
Im Endeffekt zahlt die deutsche Wirtschaft für die No-Russia-Klausel in den Verträgen mit Drittstaaten einen hohen Preis durch einen enormen administrativen Aufwand und zum Teil auch durch den Verlust von Aufträgen an andere Anbieter. Deutschland befindet sich in einer desolaten wirtschaftlichen Lage und kann sich eine weitere Schwächung seiner Exportwirtschaft nicht leisten.

 
Quelle:berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/no-russia-klausel-der-eu-grosser-schaden-fuer-deutsche-wirtschaft-li.2278930
 

Das Brüsseler Imperium beklagt einen „gravierenden Mangel an Rechtstreue“. Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so widerlich wäre.

 

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