Keine Sperrminoritäten für die AfD

02.09.2024 Sachsen: AfD-Sperrminorität „rückgängig gemacht“
 
Das beste Deutschland aller Zeiten macht seinem Ruf wieder alle Ehre. Im Ausland mittlerweile bekannt für seine „dümmste Energiepolitik aller Zeiten“, Messerdelikte und – spätestens seit der EM – für seine unzuverlässige Eisenbahn, schlägt der ehemalige Ordnungsstaat ein neues Kapitel auf. Ein Softwarefehler soll daran schuld sein, dass die AfD in Sachsen ein Mandat weniger bekommt, als noch am Sonntagabend verkündet. Sie käme dann nur auf 40 statt 41 Sitze.
 
Der sächsische Landeswahlleiter hatte bereits am Montagmorgen erklärt, das Ergebnis zu überprüfen. Es hatte Unstimmigkeiten bei der Angabe der Stimmverteilung und der Zuteilung der Sitze gegeben. In Sachsen war laut WELT das D‘Hondt-Verfahren zum Einsatz gekommen, das größere Parteien leicht bevorzugt – obwohl nunmehr auch in Sachsen das Sainte-Laguë zum Einsatz kommen sollte. Bei der Bundestagswahl gilt die Berechnungsmethode nach Sainte-Laguë bereits seit 2009. Die Seite wahlrecht.de hatte auf die Diskrepanz hingewiesen.
 
Folge: CDU und AfD verlieren einen Sitz im Landtag, SPD und Grüne erhalten einen dazu. Die CDU erhält demnach 41, die AfD 40, das BSW 15, die SPD 10, die Grünen 7, die Linke 6 Sitze und die Freien Wähler einen Sitz. Mit 80:40 von 120 Sitzen könnten damit theoretisch alle Parteien zusammen weiterhin Gesetze via Zweidrittel-Mehrheit beschließen und Richter ernennen.
 
Der Fall ist gleich doppelt erstaunlich. Erstens, weil ein solcher „Softwarefehler“ niemandem bei den Behörden auffiel. Der Fehler ist nicht nur peinlich und symbolisch für den einst wie am Schnürchen funktionierenden Beamtenstaat Deutschland.
 
Der „Rotstift im Nachhinein“ hat jedenfalls dramatische Auswirkungen. Gerade in Ostdeutschland. Hatte bei der letzten Thüringen-Wahl Angela Merkel noch verkündigt, die Wahl müsse „rückgängig“ gemacht werden, so wird nun nicht nur viele Sachsen der Gedanke bedrücken, hier sei im Nachhinein eine Wahl korrigiert worden. Wer versucht, die größte bzw. zweitgrößte Partei einer Landtagswahl weiterhin aus der Regierung herauszuhalten, der muss damit rechnen, dass auch dieser „Softwarefehler“ als Manipulation gedeutet wird.
 
Die klammheimliche Freude der „demokratischen“ Medien über die rettende Kunde wird dabei umso mehr die Frage aufwerfen, wie glaubwürdig Wahlergebnisse in diesem besten aller möglichen deutschen Landen sind.

 
Quelle: tichyseinblick.de/meinungen/sachsen-afd-sperrminoritaet-rueckgaengig-gemacht
 

29.09.2024 Durch Änderung der Geschäftsordnung: AfD wird Sperrminorität in Ausschüssen verwehrt
 
Vielen Beobachtern entging, dass die Mehrheit des Landtags nicht nur das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten, sondern auch das Berechnungssystem für die Besetzung der Ausschüsse geändert hat.
 
Konkret soll die Ausschussbesetzung nun nicht mehr nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren, sondern nach dem Rangmaßzahlverfahren erfolgen. Leidtragende Partei ist die AfD. In der Drucksache zur Änderung der Geschäftsordnung heißt es: „Derzeit wird im Landtag das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet, das aufgrund seiner Bruchzahlen (natürliche Zahlen) tendenziell größere Fraktionen bevorzugt“. Bei der Berechnungsmethode des Rangmaßzahlverfahrens werden hingegen die kleineren Fraktionen bevorzugt.
 
Konkret erreichten BSW und CDU mit ihrem Antrag, dass die Ausschüsse nunmehr auf eine Größe von zwölf Mitgliedern festgelegt werden. In all diesen Ausschüssen wird die AfD jedoch nur vier Abgeordnete stellen. In sämtlichen Ausschüssen verliert sie damit um genau eine Stimme die Sperrminorität, die sie im Plenum hat. Dort verfügt sie mit 32 der 88 Abgeordneten bequem über ein Drittel der Stimmen. Diese Änderung ruft deswegen massive verfassungsrechtliche Bedenken hervor.
 
Wahrscheinlich erscheint aus derzeitiger Sicht, dass die AfD in dem Sachverhalt vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof Klage einreichen wird. In der Sitzung vom Samstag machte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Torben Braga, bereits entsprechende Andeutungen.
 
Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheiden wird, ist jedoch unklar.

 
Quelle: apollo-news.net/durch-nderung-der-geschftsordnung-afd-wird-sperrminoritt-in-ausschssen-verwehrt
 

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