09.10.2026 EU-Corona-Milliarden: Rechnungshof deckt massive Mängel bei Förderbedingungen auf
Die EU hatte den Corona-Wiederaufbaufonds 2021 eingerichtet, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
Über die sogenannte „Aufbau- und Resilienzfazilität“ werden Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten finanziert. Anders als bei gewöhnlichen Förderprogrammen müssen die Staaten dafür nicht die tatsächlichen Kosten der einzelnen Projekte nachweisen.
Die EU zahlt die Gelder aus, wenn die Mitgliedstaaten zuvor vereinbarte Reformen umgesetzt oder konkrete Ziele erreicht haben – etwa die Verabschiedung neuer Gesetze oder die Sanierung einer bestimmten Zahl von Gebäuden.
Der „Europäische Rechnungshof“ hat erhebliche Mängel bei der Vergabe von EU-Corona-Hilfen festgestellt.
In 29 von 32 untersuchten Änderungen nationaler Wiederaufbaupläne fehlten nach Einschätzung der Prüfer ausreichende Belege für die Anpassungen.
Bei 13 von 20 untersuchten Meilensteinen und Zielvorgaben wurden die Bedingungen sogar erst geändert, nachdem die jeweiligen Mitgliedstaaten die Auszahlung der Gelder bereits beantragt hatten.
Die Prüfer warnen, dass Mitgliedstaaten durch die nachträglichen Änderungen EU-Gelder erhalten könnten, obwohl sie weniger leisten als ursprünglich vereinbart.
Auch bei bereits ausgezahlten Corona-Hilfen stellte der Rechnungshof Verstöße fest. Neun von 37 berücksichtigten Zuschusszahlungen aus dem Jahr 2025 entsprachen nicht den Vorgaben.
In den beanstandeten Fällen waren unter anderem vereinbarte Förderziele nicht erreicht oder Vergabe- und Beihilfevorschriften verletzt worden. Die EU-Kommission hatte die Gelder trotzdem ausgezahlt.
Quelle: apollo-news.net/eu-corona-milliarden-rechnungshof-deckt-massive-maengel-bei-foerderbedingungen-auf