Gesetz zum schnellen Auffüllen des Staatssäckels

23.04.2024 Gesetz zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte (Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz – VVBG)
 
Absatz 1 Satz 1 definiert zudem die Bedeutsamkeit eines Vermögenswertes. Diese liegt insbesondere bei einem – gegebenenfalls geschätzten – Wert von über 100.000 Euro vor. Dieser Schwellenwert ist erforderlich, um Gegenstände von erheblichem Wert zu erfassen, aber auch ausreichend, um Gegenstände, die im Bagatellbereich liegen, nicht in den Anwendungsbereich fallen zu lassen. Im Bereich der Sanktionsdurchsetzung wird ebenfalls ein Wert von 100.000 Euro für die Registereintragung erheblicher Vermögenswerte nach § 14 Absatz 1 Satz 3 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes zugrunde gelegt.
 
Eine einheitliche Behandlung im Sinne von Absatz 1 Satz 2 ist insbesondere auch dann geboten, wenn mehrere Gegenstände lediglich im Zusammenhang einen Wert von 100.000 Euro übersteigen, beispielsweise bei einem einheitlich zu betrachtenden Fuhrpark.

 
Quelle: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2024-04-23-VVBG/0-Gesetz.html
 

12.05.2024 Richterbund kritisiert Lindners Pläne zur Geldwäsche-Bekämpfung
 
Aus Sicht des Berufsverbands der Richter und Staatsanwälte bekommen die Ermittler mit dem sogenannten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) „ein eher stumpfes Schwert“ in die Hand. „Ein signifikanter Mehrwert für die Kriminalitätsbekämpfung ist trotz des erheblichen Aufwands, den der Bundesfinanzminister mit dem neu einzurichtenden Ermittlungszentrum betreibt, kaum zu erwarten“, sagte Rebehn.
 
Auch bei der Gewerkschaft der Polizei hält man den Inhalt des Referentenentwurfs, der Ende April an Verbände und Länder ging, für „kaum tauglich bis untauglich, die Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen“, wie der für die Bezirksgruppe Zoll zuständige Vorsitzende Frank Buckenhofer in seiner Stellungnahme schreibt, über die die „Welt“ berichtet. Das Gesetz werde den einen oder anderen Achtungserfolg hervorbringen, aber keinen Mehrwert für die deutsche Sicherheitsarchitektur.

 
Quelle: regionalheute.de/richterbund-kritisiert-lindners-plaene-zur-geldwaesche-bekaempfung-1715517483
 

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