Einschätzung eines Staatsrechtlers zum „geheimdienstlichen AfD-Gutachten“

15.05.2025 Ulrich Vosgerau zum AfD-Gutachten: „Es ist größtenteils Quark“
 
Erhärtet das Gutachten die Einschätzung des Kölner Inlandsgeheimdienstes über die Absichten der größten Oppositionspartei im Bundestag? „Epoch Times“ bat den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau um ein schriftliches Interview.
 
[Auszug]
 
Herr Dr. Vosgerau, wie viele Seiten des rund 1.100 Seiten starken Textes haben Sie bereits gelesen?
 
Etliche, eher überflogen. Ich kenne ja jede Menge Verfassungsschutzberichte auf Bundes- wie auf Länderebene. Sie sind, zumal wenn es gegen die AfD geht, immer nach einem ähnlichen Muster gestrickt. Aber hier soll vor allem schon die Masse erschlagen.
 
Wie ist Ihr erster Eindruck?
 
Es ist größtenteils Quark. 2017 hat es das Bundesverfassungsgericht als wesentliches Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD genommen, dass diese offenbar Deutsche mit ausländischen Vorfahren, die oder deren Eltern oder Großeltern irgendwann naturalisiert worden waren, nicht als Deutsche anerkennen oder ihnen pauschal und ohne Einzelfallprüfung die Staatsbürgerschaft wieder wegnehmen wollten.
Daher wird dieses Kriterium nun bei der AfD gesucht. Dies aber in aller Regel nicht nüchtern und ergebnisoffen, sondern nach der Methode: Wir wissen oder wollen, dass sie es wollen, und legen alles im Sinne dieses Ziels aus!
 
Wann gilt eine Partei oder Gruppierung nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich definitiv als „gesichert rechtsextrem“?
 
Es gibt insofern kein Gesetz! Das Kriterium „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ steht in keinem Gesetz und ist auch überhaupt kein Begriff des Verfassungsrechts. Es ist eine freie Erfindung von Politologen bei Verfassungsschutzbehörden und scheint irgendwie einschlägig zu sein, wenn jemand immer wieder anders redet als bei den Grünen oder auf dem evangelischen Kirchentag üblich. Mit Rechtswissenschaft hat das nichts zu tun.
 
Werden die Argumente aus dem Gutachten Ihrer Auffassung nach als Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren genügen? Falls ja: Warum? Falls nein: Warum nicht?
 
Es ist eigentlich kein „Gutachten“, sondern ein endloses Sammelsurium, in dem auf schmaler und teils banaler Tatsachengrundlage – die AfD findet zum Beispiel, millionenfache Einwanderung in die Sozialsysteme habe nicht nur Vorteile – wilde Insinuationen und Assoziationen gebildet werden. Man nennt das inzwischen ja teils die „Methode CORRECTIV“.

 
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/ulrich-vosgerau-zum-afd-gutachten-es-ist-groesstenteils-quark-a5132688.html (Abo)
 

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