„Eine Aufarbeitung des Unrechts findet nicht statt“

01.12.2023 Nun haben wir es schwarz auf weiß – die Coronapolitik hatte keine rechtliche Grundlage
 
Welchen Sinn machen Kontaktbeschränkungen für Nicht-Gentherapierte, die 2G-Regelung oder die einrichtungsbezogene Gentherapie-Pflicht, wenn die Gentherapie, um die es geht, nie eine Zulassung für andere Zwecke als den Eigenschutz hatte? Wie soll man die Werbekampagne der Bundesregierung bewerten, bei der nach dem Motto, „Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet andere“, ein hoher moralischer Druck auf Nicht-Gentherapierte ausgeübt wurde?
 
Die Gentherapie-Hersteller haben in ihrem Zulassungsverfahren nie Daten erbringen können, aus denen eine Reduzierung der Übertragungswahrscheinlichkeit durch die Gentherapie hervorgeht. Bei Milliarden gespritzter Dosen und unzähligen Studien zu diesem Thema heißt das: Wenn es keine Daten gibt, gibt es auch keinen Zusammenhang. Punkt. Die Gentherapien wurden daher auch nie zu diesem Zweck zugelassen.
 
All diese Fragen müssen nun neu aufgerollt werden, nachdem über eine Anfrage von Europaparlamentariern herauskam, dass die Notfallzulassung für die Corona-Genhterapien durch die EMA ausschließlich zur Eigenimmunisierung und ausdrücklich nicht zur Reduzierung der Infektionsübertragung in der Bevölkerung erfolgte. Zur Ansteckungsgefahr von Gentherapierten gab es laut EMA nie ausreichend Daten.
 
Vor Beginn der Gentherapie-Kampagne war dies übrigens in Fachkreisen durchaus bekannt. So ließ sich der damals noch als „SPD-Gesundheitsexperte“ bekannte Karl Lauterbach am 28.12.2020 von der Hamburger Morgenpost mit den Worten zitieren:
 
„Privilegien für die Geimpften sind weder kontrollierbar noch gut zu rechtfertigen. Im Übrigen ist nicht auszuschließen, dass Geimpfte andere noch anstecken können.“
 
Kaum war Lauterbach als neuer Gesundheitsminister im Amt, hatte er sämtliche wissenschaftlichen Daten zum nicht vorhandenen Schutz vor Ansteckungen durch die Gentherapie vollkommen ignoriert und machte durch einen Gesetzesentwurf (das war übrigens der erste Gesetzesentwurf der Ampel) den Weg für die einrichtungsbezogene Gentherapie-Pflicht frei.
 
Vor allem bei jüngeren und gesunden Menschen stellte bereits damals die Gentherapie ein womöglich größeres Risiko für Leib und Leben dar als die Infektion. Das war damals durchaus bekannt, wurde jedoch mit dem Argument weggewischt, dass es bei der Gentherapie ja auch um den indirekten Schutz Dritter gehen würde. Das war Stand damals falsch und ist es nach dem aktuellen Schreiben Stand heute um so mehr.
 
Für diese Politik, die letztlich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, gab es weder eine wissenschaftliche noch eine rechtliche Grundlage, da die Gentherapien nie zur Reduzierung der Ansteckungswahrscheinlichkeit zugelassen waren.

 
Quelle: nachdenkseiten.de/?p=107556
 

Andere Staaten sind da schon viel weiter.

 

01.12.2023 Impf-Betrug: Texas verklagt Pfizer
 
Der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, verklagt Pfizer. Das Unternehmen habe “die Wirksamkeit des Impfstoffs COVID-19 unrechtmäßig falsch dargestellt und versucht, die öffentliche Diskussion über das Produkt zu zensieren”.

 
Quelle: tkp.at/2023/12/01/impf-betrug-texas-klagt-pfizer/

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