28.05.2024 Anlasslose Überprüfung von Konten – Ampel plant Angriff auf anwaltliche Schweigepflicht
Das Justizministerium plant eine Reform der Bundesrechtsanwaltsanordnung. Im Mittelpunkt der Änderung steht der Paragraph 73a des Gesetzes. Die Ampelregierung will damit sogenannte Sammelanderkonten stärker unter die Lupe nehmen. Sammelanderkonten haben für Anwälte in ihrer beruflichen Praxis große Relevanz. Diese Konten dienen der treuhänderischen Verwaltung von Mandantengeldern.
Der Vorzug von Sammelanderkonten liegt darin, dass auf einem einzigen Konto die finanziellen Eingänge mehrerer Mandanten gleichzeitig verbucht werden können. Lediglich wenn Beträge, die einem einzelnen wirtschaftlich Berechtigten zuzuordnen sind, länger als einen Monat verwaltet werden sollen und die Summe 15.000 Euro übersteigt, ist die Führung eines separaten Anderkontos für diesen Mandanten vorgeschrieben. Die Reform der Ampel sieht vor, dass die Sammelanderkonten nun einer strikten Kontrolle unterworfen werden sollen.
Rechtsanwälte müssten detaillierte Informationen über finanzielle Vorgänge und Geldflüsse offenlegen, die auf Anweisung ihrer Mandantschaft erfolgten. Faktisch würden die Anwaltskammern durch diese Neuregelung zu Ermittlungsinstanzen gegenüber den eigenen Mandanten umgewandelt. Der Bundesrechtsanwaltskammer zufolge hätten Eingriffsversuche in die anwaltliche Schweigepflicht inzwischen System. Aus den „immer wiederkehrenden Vorstößen, die anwaltliche Verschwiegenheit zugunsten der Bekämpfung von Finanzkriminalität einzuschränken“, lasse sich ein massives Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft ablesen.
Die Ampel-Regierung forciere einen fundamentalen Bruch mit den Prinzipien der freien Anwaltschaft. Konkret heißt es abschließend, dass die Reform „mit dem Berufsbild der freien Advokatur schlechterdings nicht mehr zu vereinbaren“ sei.
Quelle: apollo-news.net/anlasslose-ueberpruefung-vom-konten-ampel-plant-angriff-auf-anwaltliche-schweigepflicht
Nur in totalitären Staaten mit paranoiden Politikern stehen so gut wie alle Bürger unter Generalverdacht.
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