28.06.2023 Mit ihrer Verordnung zur löchrigen Annahmepflicht, zeigt die EU-Kommission, dass sie das Bargeld beseitigen will
Die EU-Kommission hat Verordnungsentwürfe zum Status des gesetzlichen Zahlungsmittels von Euro-Bargeld und vom geplanten digitalen Euro vorgestellt. Bargeldnutzer sollen viel weniger Anspruch auf ihr bevorzugtes Zahlungsmittel bekommen als Nutzer von digitalem Euro-Zentralbankgeld. Es ist offensichtlich, dass die EU-Kommission (zusammen mit der EZB) das Bargeld durch den digitalen Euro nicht ergänzen, sondern verdrängen will.
Des hässlichen Pudels Kern versteckt sich in Artikel 5 Nr. 1 (b) der vorgeschlagenen Bargeldverordnung. Dort steht, dass Geschäfte, abweichend von der grundsätzlichen Annahmepflicht, die Bargeldannahme verweigern dürfen, wenn das vorher zwischen Zahler und Empfänger vereinbart wurde.
Für den digitalen Euro soll diese Ausnahme jedoch entscheidend entkernt werden, indem in Artikel 10 verboten wird, die Annahme des digitalen Euro durch einseitige Erklärung in den Geschäftsbedingungen auszuschließen. Die Annahmepflicht für den digitalen Euro soll auch dann gelten, wenn ein Geschäft die Bargeldannahme ausschließt.
Quelle: norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-bargeldverordnung
Dann bleibt nur zu hoffen, dass die Mehrzahl der Bürger Geschäfte boykottiert, die kein Bargeld annehmen wollen.