Die nächste Lüge: Energiekosten „senken“ mit dem Smart Meter

12.05.2023 „Smart Meter“ sind Allround-Talente, um Energiekosten zu senken und Effizienz und Komfort zu steigern
 
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau von Smart-Metern unbürokratisch und schneller möglich sein. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai zugestimmt. Bundestag hat es am 20. April 2023 beschlossen.
 
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch. Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart-Meter und eine Digitalisierung der Energiewende“, betonte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch. Das Thema hatten wir ja schon im April. Nennt sich „Angebotsorientierte Stromversorgung.“

 

Smart Meter ermöglichen es, den Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung effizient zu steuern. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten klare Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Netzbetreiber können die Netzauslastung besser überwachen.

 

Die Betonung liegt auf „überwachen“.

 

Die Einführung dieser intelligenten Systeme geht allerdings nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende benötigt wird. Die Bundesregierung sorgt daher für Beschleunigung, indem sie das Messstellenbetriebsgesetz anpasst.

 

Diese Erklärung der Bundesregierung wurde kurz nach dem Einstellen wieder gelöscht. Möglicherweise, weil das, was die Bundesregierung will, nicht mit dem Messstellenbetriebsgesetz zu vereinbaren ist. Die Einführung wurde bereits letztes Jahr schon mal gestoppt, da es keine rechtssichere Marktverfügbarkeitserklärung gab.

 

Hohe Anforderungen an Datenschutz
 
Der sogenannte Rollout intelligenter Messsysteme bedarf künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Hersteller am Markt erfüllen mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die bestehenden Auflagen werden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

 

Hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sowie präzise Vorgaben. 🙄 Ja, ja! Ganz sicher, ohne jeden Zweifel, ganz bestimmt und unbestreitbar.

 

Ein weiteres wesentliches Element: Der Rollout kann sofort mit bereits zertifizierten Smart Metern starten. Bestimmte Funktionen sollen später per Anwendungsupdate bereitgestellt werden.
 
Verbindlicher Fahrplan bis 2030
 
Das Gesetz sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten.

 

Anscheinend doch nicht. Ansonsten wäre diese Erklärung ja noch online.

 

Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.

 

Wer mit halbwegs klarem Verstand sollte das wollen? Davon abgesehen: Auch die werden über kurz oder lang die Dinger aufs Auge gedrückt bekommen.

 

Strom verbrauchen, wenn er günstig ist
 
Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart-Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren: Sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht. Das nutzt nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch dem Markt und der Netzstabilität.

 

Und was macht man, wenn der Strom günstig ist, während man arbeitet? Besonders spannend stelle ich mir das bei Elektroautos vor.

 

Gedeckelte Kosten für Messsysteme
 
Die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt.

 

Welche Kosten? Die für das Überwachungsdings? Die Nutzung? Ein bisschen präziser hätte es … Vergesst es! Wir reden hier schließlich von Politikern. „Präzise“ scheuen die, wie der Teufel das Weihwasser.
 
Fest steht für mich, dass die wieder was mit aller Gewalt durchdrücken wollen, was weder rechtssicher noch datensicher ist. Das Ding ist überhaupt nicht sicher.
 
#JustMy2Cent

 
Quelle: bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/digitale-energiewende-2157184
– wundersamerweise schon wieder gelöscht
 

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