Das Klimaschutzgesetz ist beispielhaft für eine realitätsverkennende Gesetzgebung

24.03.2025 Warum das Klima­schutz­gesetz keinen Beitrag zum Ziel des Klima­schutzes leistet
 
Der Jubel bei den Grünen ist groß. Nicht nur ist es ihnen gelungen, Union und SPD 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds abzuverhandeln, sie konnten erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ im Grundgesetz verankern.
 
Ein Staatsziel wäre das damit zwar nicht, wurde sofort von anderer Seite betont und führende Juristen bezweifeln, dass sich daraus eine entsprechende, die Wirtschaft weiter einschränkende Rechtsprechung entwickelt. Ob sie mit dieser Einschätzung recht haben, werden wir schon in wenigen Jahren wissen.
 
Unabhängig davon haben wir bereits ein Klimaschutzgesetz, das vorgibt, dass bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Dabei dürfen Klimaschutzziele nur weiter verschärft, jedoch nicht gelockert werden.
 
Das Klimaschutzgesetz ist beispielhaft für eine realitätsverkennende Gesetzgebung, denn es wird ein Ziel postuliert, das weder sinnvoll angestrebt werden sollte noch realisierbar ist, und selbst wenn es realisiert werden könnte, keinen Beitrag zum anvisierten Ziel des Klimaschutzes leistet.
 
Es ist sinnlos, als Ziel das Jahr 2045 zu postulieren, wenn die EU als Ganzes das Jahr 2050 anstrebt.
 
Weiterlesen => think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/warum-das-klimaschutzgesetz-keinen-beitrag-zum-ziel-des-klimaschutzes-leistet
 

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